Mit SALTO in ein suchtfreies Leben: Lotto BW fördert Projekt zur Präventionsarbeit

Lotto Baden-Württemberg kooperiert seit 2020 mit der Landesstelle für Suchtfragen, um speziell Kindern suchtkranker Eltern frühzeitig zu helfen. Denn diese haben ein hohes Risiko, selbst süchtig zu werden. Das vom Landesunternehmen geförderte Projekt zur Präventionsarbeit mit Namen SALTO begleitet die Kinder und unterstützt sie, einen Lebensweg ohne Sucht einzuschlagen. Am Freitag (24. September) besuchte Lotto-Geschäftsführer Georg Wacker einen der Modellstandorte in Rottweil.

Das Projekt SALTO hat zum Ziel, Kinder suchtkranker Eltern möglichst früh und regelmäßig mit Präventionsprogrammen zu erreichen, Eltern in ihrer Rolle zu unterstützen und diese Hilfe zu verstetigen. Dazu werden seit Frühjahr 2020 an fünf Standorten in Baden-Württemberg modellhaft Strategien erprobt, wie Kinder und deren Eltern besser erreicht werden können. Einer der Standorte ist die Fachstelle Sucht des Baden-Württembergischen Landesverbands für Prävention und Rehabilitation (BWLV) in Rottweil. Lotto Baden-Württemberg fördert SALTO über drei Jahre lang mit insgesamt 210.000 Euro.

„Die Not der Kinder spielt sich im Verborgenen ab. Helfen kann eine verlässliche und vertrauensvolle Umgebung. Deshalb sind dauerhafte Gruppenangebote besonders wichtig. Die Kinder lernen in erster Linie, dass sie nicht schuld sind an der Sucht der Eltern und können in der Gruppe wieder einfach Kind sein“, erläutert Christa Niemeier von der Landesstelle. „Dank der Förderung durch Lotto gehen wir jetzt neue Wege und ergänzen die Kindergruppen mit begleitender Elternarbeit. Eltern lernen hier, trotz Sucht ihrer Verantwortung den Kindern gegenüber gerecht zu werden. Erst wenn die Eltern mit im Boot sind, fühlen sich die Kinder in der Gruppe richtig frei“, so Niemeier weiter.

Verantwortung für Menschen mit Suchtproblemen

„Als staatliches Glücksspielunternehmen bieten wir denjenigen, die spielen möchten, verantwortungs-volle Produkte an. Glücksspiel ist mit besonderen Gefahren verbunden. Deshalb hat uns der Gesetzgeber darüber hinaus verpflichtet, der Suchtbekämpfung sowie dem Jugend- und Spielerschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen“, betont Lotto-Geschäftsführer Georg Wacker. „Diese Verpflichtung nehmen wir ernst. Wir unterstützen Präventionsprojekte, setzen unser Sozialkonzept konsequent um und kooperieren mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, so der Lotto-Chef weiter.
Dieses weitreichende Engagement unterscheide das staatliche Unternehmen von den zahlreichen schwarzen Schafen auf dem deutschen Glücksspielmarkt.

Kinder suchtkranker Eltern stark gefährdet

Laut der Landesstelle sind Kinder suchtkranker Eltern mittlerweile als größte bekannte Risikogruppe anerkannt, selbst eine Sucht zu entwickeln. Es gilt als wissenschaftlich belegt, dass nur etwa ein Drittel der betroffenen Kinder als Erwachsene ein gesundes Leben führt. Ein Drittel entwickelt später selbst eine Sucht, ein weiteres Drittel andere psychische oder psychosomatische Probleme. Jedes siebte Kind gilt als betroffen. In Baden-Württemberg trifft dies allein auf 150.000 Kinder unter 15 Jahren zu.

Priorität bei Lotto BW: Spielerschutz, Prävention und Jugendschutz

„Wir wissen um die Gefahren von unkontrolliertem Glücksspiel. Unter ‚Responsible-Gaming‘ haben wir zahlreiche Maßnahmen zusammengefasst, um Schaden von unseren Kundinnen und Kunden abzuwenden“, sagt Georg Wacker. Er verweist auf das Sperren von gefährdeten Spielern, auf Einsatzlimits und regelmäßige Testkäufe in den 3.100 Annahmestellen im Land sowie die umfangreichen Schulungen des Annahmestellen-Personals. Bei Lotto Baden-Württemberg ist die Spielteilnahme erst ab 18 Jahren möglich. In der Spielsuchtprävention ist das Landesunternehmen breit aufgestellt. Grundlage ist ein ganzheitliches Sozialkonzept. Dieses wurde gemeinsam mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva) entwickelt und wird kontinuierlich angepasst. Das Sozialkonzept ist ein fester Bestandteil der Unternehmenspolitik und Voraussetzung für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis.