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Prozess in Darmstadt: Lottospielerin freut sich über 8000 Euro - erst später bemerkt sie den Betrug
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Lotto-Scheine
dpa/Inga Kjer Jemand füllt einen Lottoschein aus.

Eine Lottospielerin bekommt 8000 Euro ausgezahlt. Erst später merkt sie, dass ihr Gewinn fast eine halbe Million Euro beträgt. Nach Auffassung eines Gerichts wollte der Betreiber der Annahmestelle die Frau betrügen.

Statt knapp einer halben Million Euro sollte eine Lottogewinnerin nur 8000 Euro bekommen: Wegen schweren Betruges hat das Amtsgericht Darmstadt den ehemaligen Betreiber einer Lotto-Annahmestelle zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem verhängte es am Mittwoch gegen den Mann eine Geldauflage über 2400 Euro. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der 65-Jährige die Frau um ihren tatsächlichen Gewinn in Höhe von 477.777 Euro im "Spiel 77" prellen und mehrere Hunderttausend Euro in die eigene Tasche stecken. Der Mann bestritt vor Gericht eine Betrugsabsicht.

Die Frau war am 31. März 2017 in der Lotto-Annahmestelle in Egelsbach (Kreis Offenbach) erschienen. Als ihr Schein eingelesen war, erschien im Lotto-Terminal der Text "Zentralgewinn". Das bedeutet, dass der Gewinn 8000 Euro oder mehr beträgt. Der Betreiber zahlte der Frau daraufhin genau 8000 Euro in bar aus. Das ist nach Angaben von Lotto Hessen an sich nicht ungewöhnlich - erst ab einer Summe von mehr als 8000 Euro würden Gewinne überwiesen.

Angeklagter spricht von Fehler

Als die Frau, die von der weitaus höheren Gewinnsumme zunächst nichts mitbekommen hatte, mit ihrem Schein aber an weiteren Ziehungen teilnehmen wollte, streikte das Terminal. Der Angeklagte gab deshalb eine geänderte Losnummer von Hand ein, was der Frau nicht auffiel. Den Gewinner-Lottoschein, der ohne Namen der Frau war, behielt er. Über einen Mittelsmann wollte er dem Urteil zufolge den übrigen Gewinn einstreichen - Betreiber von Lotto-Annahmestellen dürfen im eigenen Geschäft kein Lotto spielen.

Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, dass er zwar einen Fehler gemacht habe, aber die Lottospielerin nicht habe betrügen wollen. Er sei an dem Tag etwas aufgeregt gewesen, da eine halbe Stunde vorher ein Fernsehteam eine Reportage bei ihm gedreht habe. Hessen Lotto hatte zuvor mitgeteilt, dass ein in dieser Annahmestelle abgegebener Spielschein einen Gewinn von 477.777 Euro erzielt, sich der Gewinner ab noch nicht gemeldet habe.

Lottospielerin erschien vermummt

Beim "Spiel 77" wird die Losnummer nicht vom Tipper selbst bestimmt. Sie ist bereits auf den Schein, mit dem unter anderem auch die Lotterie "6 aus 49" gespielt werden kann, aufgedruckt. Die Gewinnzahlen für die Zusatzlotterie werden dann ebenfalls gezogen.

Die Lottospielerin, die inzwischen ihren kompletten Gewinn erhalten hat, erschien über einen Hintereingang und mit einem grauen Tuch vermummt im Gerichtssaal, um nicht als Lottogewinnerin erkannt zu werden. Sie schilderte, dass sie zuhause habe nachvollziehen wollen, warum sie exakt 8000 Euro gewonnen habe. Sie habe festgestellt, dass sie maximal 25,50 Euro gewonnen hätte. Erst da habe sie erkannt, dass ihre Losnummer auf dem Schein auf 88 endete, sie aber stets mit Lottoscheinen spielte, die hinten eine 18 haben.

Verteidiger kündigt mögliche Berufung an

Daraufhin erschien sie einen Tag später mit der Polizei in der Annahmestelle. Das Schöffengericht hielt dem Angeklagten vor, erst dann Lotto Hessen kontaktiert zu haben, obwohl es am Tag vorher die Terminalprobleme gegeben habe und der zuständige Bezirksleiter der Lottogesellschaft quasi rund um die Uhr erreichbar gewesen wäre.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Kern der Staatsanwaltschaft, die auf ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung sowie 3600 Euro Geldauflage plädiert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, aber eingeräumt, dass sein Mandant sich "merkwürdig, wenn nicht gar dämlich" verhalten habe. Der Verteidiger kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen.

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nbu/dpa
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