Kabinett gibt Entwurf des Ratifikationsgesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zur Verbandsbeteiligung frei

Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 07.07.2026

Das Landeskabinett hat in seiner (heutigen) Sitzung den Weg für die Durchführung der Verbandsbeteiligung für den Entwurf des Ratifikationsgesetzes zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV 2021) freigemacht.

Mit dem 2. GlüÄndStV 2021 werden notwendige Anpassungen am bestehenden Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorgenommen. Unabhängig von der laufenden Evaluierung des Staatsvertrags werden unter anderem die Pflichten beim Abgleich mit dem Spielersperrsystem präzisiert, die Datengrundlage der Glücksspielaufsichtsbehörden insbesondere mit Blick auf international agierende Glücksspielanbieter verbessert sowie die Vertraulichkeit von Verwaltungsratssitzungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) neu geregelt.

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung wird der Gesetzentwurf dem Niedersächsischen Landtag zugeleitet. Dessen Zustimmung ist notwendig, damit der Gesetzentwurf durch die Landesregierung ratifiziert werden kann. Parallel zum niedersächsischen Verfahren werden in den übrigen 15 Bundesländern die Gesetzgebungsverfahren zur Ratifikation des 2. GlüÄndStV durchgeführt. Die Änderungen des 2. GlüÄndStV können in Kraft treten, sobald die letzte Ratifikation abgeschlossen wurde.