Bremen verschärft Rauchverbot für Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros

Die Bremische Bürgerschaft hat das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 gelten damit strengere Rauchverbote in Spielhallen, öffentlichen Spielbanken und Wettvermittlungsstellen. Erfasst werden künftig neben klassischen Tabakprodukten auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabisprodukte.

Raucherräume in Spielhallen fallen weg

Bereits nach der bisherigen Rechtslage ist das Rauchen in vollständig oder weitgehend umschlossenen Räumen von Spielhallen grundsätzlich verboten. Bislang durften die Betreiber jedoch vollständig abgetrennte und entsprechend gekennzeichnete Nebenräume als Raucherräume einrichten.

Diese Ausnahme wird abgeschafft. Die Möglichkeit, gesonderte Raucherräume vorzuhalten, bleibt künftig auf Gaststätten beschränkt. Besucherinnen und Besucher von Spielhallen müssen zum Rauchen damit ins Freie gehen.

Neu in das Gesetz aufgenommen werden außerdem Wettvermittlungsstellen im Sinne des Bremischen Glücksspielgesetzes. Damit gilt auch in Sportwettbüros ein gesetzliches Rauchverbot.

Öffentliche Spielbanken ausdrücklich einbezogen

Der ursprüngliche Gesetzentwurf vom 28. Januar 2026 erfasste Spielhallen und Wettvermittlungsstellen, erwähnte die öffentlichen Spielbanken jedoch nicht ausdrücklich. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke legten deshalb einen Änderungsantrag vor.

Dieser stellt klar, dass das Rauchverbot auch in den öffentlichen Spielbanken des Landes gilt. Konkret betroffen sind die Spielbank Bremen und das Casino Bremerhaven.

Zur Begründung verweisen die Fraktionen auf das wirtschaftliche Konkurrenzverhältnis zwischen privat betriebenen Spielhallen und öffentlichen Spielbanken. Dem Nichtraucherschutz müsse in beiden Arten von Spielstätten der gleiche Stellenwert eingeräumt werden. Eine unterschiedliche Behandlung könnte nach Auffassung der Antragsteller rechtlich angreifbar sein.

Als Beispiel nennt der Änderungsantrag eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. September 2024. Das Gericht hatte dort das absolute Rauchverbot für eine Spielhalle vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil Spielhallen und Spielbanken unterschiedlich behandelt wurden. Bremen will eine vergleichbare Auseinandersetzung vermeiden, indem das Rauchverbot für beide Bereiche gilt.

E-Zigaretten und Cannabis ebenfalls erfasst

Die Novelle erweitert außerdem den Begriff des Rauchens. Die Verbote gelten künftig ausdrücklich für Tabak- und Cannabisprodukte sowie für E-Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und Geräte zur Verdampfung von Tabak oder Cannabis. Dabei spielt es keine Rolle, ob die verwendeten Produkte Nikotin oder Tabak enthalten. Auch das Rauchen oder Verdampfen von Cannabis zu medizinischen Zwecken fällt unter die Regelung.

Betreiber müssen deutlich auf das Rauchverbot hinweisen und bei Verstößen einschreiten. Nach dem Bremischen Nichtraucherschutzgesetz können Verstöße durch rauchende Personen mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden. Bei Pflichtverletzungen der Verantwortlichen sind Geldbußen von bis zu 2.500 Euro möglich.

Neben den Glücksspielstätten werden die Rauchverbote auch auf überdachte Bereiche von Bus- und Bahnhaltestellen sowie auf bestimmte Außenbereiche von Freizeit-, Gesundheits- und Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet.

Die Bürgerschaft beschloss das Gesetz am 26. August 2026 in zweiter Lesung. SPD, Grüne und Linke stimmten für die Novelle. CDU, FDP und Bürger in Wut votierten dagegen, die Gruppe Bürgerallianz enthielt sich.