Befassung im Bundesrat voraussichtlich am 14.Oktober
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung ist nunmehr als Bundesrat-Drucksache 655/05 vom 30.August 2005 veröffentlicht und vom Bundeskanzleramt dem Bundesrat mit Bitte um Herbeiführung der Zustimmung übersandt worden.
Diese aktuelle Verordnung enthält Änderungen gegenüber dem vorigen Entwurf aus dem Frühjahr 2005. Die wichtigste Eckdaten finden Sie zusammengefasst in der Meldung vom 30.August auf diesem Portal. Die komplette Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung einschließlich detaillierter Begründung erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Branchen-Verbände.
Folgender zeitlicher Ablauf zur Änderung der Spielverordnung ist nun wahrscheinlich:
Federführend im Bundesrat ist der Wirtschaftsausschuss, mitberaten wird die Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung von den Ausschüssen für Arbeit und Sozialpolitik, für Frauen und Jugend, für Innere Angelegenheiten und vom Finanzausschuss. Die Beratungen in den Ausschüssen finden voraussichtlich am 29.September 2005 statt. Der Unterausschuss Finanzen tagt voraussichtlich bereits am 27.September 2005.
Vorgesehen ist, dass die Änderungsverordnung in der Sitzung des Bundesrats am 14.Oktober 2005 beraten wird.
Das erforderliche Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission (Infos dazu unter www.europa.int/comm/enterprise/tris; Not.Nr.: 2005/409/D) ist ebenfalls vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits eingeleitet worden. Wenn keine Einsprüche der Mitgliedstaaten erfolgen, endet die Stillhaltefrist am 25.November 2005.
Wird der Fünften Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom Bundesrat zugestimmt, tritt sie ab dem 1.Januar 2006 in Kraft.