Haltlose Vorwürfe privater Sportwettenanbieter zu Bremer Studie über konkrete Suchtgefahren

Die im Oktober 2001 vom NRW-Sozialministerium und WestLotto in Auftrag gegebene empirische Studie der Universität Bremen „Das Gefährdungspotenzial von Lotterien und Sportwetten“ ist im Mai 2005 abgeschlossen und veröffentlicht worden. Darin kommen die Forscher u. a. zu dem Ergebnis, vor Suchtgefahren durch Sportwetten zu warnen.

In diesem Zusammenhang vermutet der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) in einer jetzt im Internet veröffentlichten Stellungnahme unter dem provozierenden Titel „Durchsichtig und scheinheilig“ ein Auftrags-„Gutachten“, dessen Ergebnis von vorn herein feststand. Im Hinblick auf das bevorstehende Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über Fortschreibung oder Auflösung des staatlichen Wettmonopols unterstellt der Verband privater Wettunternehmen bei den Auftraggebern die Absicht, mit einem gekauften Gutachten das staatliche Wettmonopol um jeden Preis zu bewahren und auf diese Weise die Interessen der privaten Sportwettenanbieter auszumanövrieren.

Pressesprecher der <br>Westdeutschen Lotterie,  Elmar Bamfaste Der Pressesprecher der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG, Elmar Bamfaste, nimmt dazu wie folgt Stellung:

1. Es handelt sich bei den Ergebnissen der Studie um kein „Gutachten“ im Sinne einer zweckgerichteten Analyse für eine parteiische Stellungnahme, sondern um ein über mehrere Jahre fortlaufendes Forschungsprojekt mit völlig offenem Ausgang.

2. Anlass zu dieser Studie war die auf einer Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen im Vorfeld der ODDSET-Einführung aufgeworfene Frage, ob Sportwetten vergleichsweise ein höheres Suchtpotenzial entfalten als normale konzessionierte Lotterien. Einbezogen in die Studie wurden Erkenntnisse über problematische Wirkungen weiterer Angebote auf dem Spiel- und Wettmarkt.

3. Auftraggeber der Studie war das Sozialministerium NRW. WestLotto ist dem Projekt beigetreten.

4. Das Ergebnis der ausschließlich auf empirischen Daten basierenden Studie, wonach das Suchtpotenzial von Sportwetten höher ist, als bislang angenommen, war auch für WestLotto neu. Die Autoren fordern insbesondere bei Festquotenwetten die strukturelle Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen und deren Umsetzung sowohl von staatlicher als auch – für den Fall einer Legalisierung durch das Bundesverfassungsgericht – von privater Anbieterseite.

5. Die Landesfachstelle und die Schwerpunktberatungsstelle „Glücksspielsucht“ sowie der Arbeitsausschuss „Drogen und Sucht“ der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben das Forschungsprojekt – auch im Hinblick auf die angewandte Untersuchungsmethodik – ständig begleitet.

6. Während WestLotto beim Angebot von Festquotenwetten bereits eine Vielzahl wirksamer Spielerschutzmaßnahmen verwirklicht, beschränken sich private Wettanbieter – wie im VEWU-Verhaltenskodex nachzulesen – lediglich darauf, ihr Angebot mit einem praktisch wirkungslosen Hinweis auf die Existenz von Suchtberatungsstellen zu verbinden.

Münster, 07.09.2005

Elmar Bamfaste
Pressesprecher WestLotto