Keine neue Umsatzsteuer-Regelung

Vermittlungsausschuss vertagt Thema

Die Frage einer neuen Umsatzsteuer-Regelung für Erlöse aus Geldgewinn-Spielgeräten bleibt weiterhin ungeklärt. Der mit dem Thema befasste Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Thema auf seiner Sitzung am 5.September 2005 vertagt. Die von der Bundesregierung angestrebte – und von den Ländern blockierte – Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes ereilte damit das gleiche Schicksal wie neun andere Gesetzgebungsvorhaben, die vom Vermittlungsausschuss ebenfalls nicht behandelt wurden.

Wie die AMA-Verbände hinweisen, bedeutet die Vertagung aktuell, dass Umsätze aus Geldgewinn-Spielgeräten damit zunächst weiter umsatzsteuerfrei bleiben. Da durch die Vertagung das Gesetzgebungsvorhaben der sogenannten Diskontinuität unterworfen ist, muss die Angelegenheit in der nächsten Legislaturperiode wieder völlig neu aufgerollt werden. So schreibt es das Grundgesetz vor. Die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft schreiben dazu: „Ob ein in der kommenden Legislaturperiode mit hoher Wahrscheinlichkeit zu beschließendes Gesetz, das die (Umsatz-)Besteuerung von Geldgewinn-Spielgeräten regelt, Rückwirkung entsprechend dem vertagten Änderungsgesetz entfaltet, bleibt dabei unberücksichtigt.“