Hamburger Spielvergnügungssteuergesetz – „Unerträgliche Doppelzüngigkeit“ der Hamburger CDU

Hamburg / Berlin (ots) – Eine „unerträgliche Doppelzüngigkeit“ und eine „offensichtliche Werbekampagne“ für staatliche Spielbanken wirft die Infoagentur der Deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft (AWI), Berlin, der Hamburger CDU vor. „Wer eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf das gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel mit der Eindämmung der Spielsucht begründet, selbst aber als verantwortlicher Politiker dafür sorgt, dass in Hamburg das staatlich konzessionierte Glücksspiel unaufhörlich wächst, für den ist Doppelzüngigkeit noch eine milde Beschreibung“, stellt Robert Hess, AWI-Geschäftsführer heute in einer Pressemitteilung fest. Vielmehr unterstellt er der Hamburger CDU aus „purem Eigennutz“ die gewerblichen Mitbewerber per Gesetz vom Markt ausschließen zu wollen, um damit den eigenen Spielbanken konkurrenzlos den Markt zu übergeben.

Gewerbliches Spiel baut ab – der Staat legt zu

„Nach einer Erhebung des ‚Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V.‘, Unna, sind im Zeitraum von 2000 bis 2004 in Hamburg über 1.300 gewerbliche Geld-Gewinn-Spiele abgebaut worden“, zitiert Robert Hess. Seit 1978 habe Hamburg hingegen als Bundesland die Konzessionen für sechs Standorte der Spielbank Hamburg erteilt. Im Frühjahr 2006 – so verkünde die Spielbank auf ihrer Internetseite stolz – eröffne man zudem am Stephanusplatz das neue „Casino Esplanade“.

Bereits heute biete die Hamburger Spielbank mit 454 „einarmigen Banditen“, 63 weiteren Spielvarianten wie Roulette und Black Jack und hohen Jackpots nahezu genauso viele staatliche Glücksspielautomaten wie in ganz Baden-Württemberg oder Hessen. „Das staatlich lizensierte Online-Casino im World-Wide-Web ließen sich Spielbank und Hamburger Senat 2003 auch erst vom Verfassungsgericht untersagen“, erinnert die AWI.

Strenge Regeln für gewerbliche Unterhaltung – der Staat gibt sich alle Rechte

Das Spiel an gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spielen sei dabei vom Spiel an Glücksspielautomaten in Spielbanken – dem so genannten „Kleinen Spiel“ – deutlich zu unterscheiden. An den „einarmigen Banditen“ wird zwar ebenfalls Geld eingesetzt und gewonnen, die Rahmenbedingung weichen jedoch deutlich voneinander ab.

Das Spiel an den gewerblichen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten unterliegt strengen gesetzlichen Regeln, die den Spieler vor unangemessen hohen Verlusten in kurzer Zeit schützen sollen (§33e GewO). Der maximale Verlust pro Gerät darf zurzeit 60 EUR je Stunde nicht überschreiten, im statistischen Mittel sind nur maximal 28,96 EUR pro Stunde zulässig. In der Praxis liegt diese Kennziffer in der Größenordnung von 20 EUR. Jedes Spiel dauert mindestens 12 Sekunden. In einer Spielstätte sind pro Konzession maximal 10 Geräte erlaubt, für die je Gerät 15 m2 Fläche nachgewiesen werden muss. Jackpotsysteme, die an die Geld-Gewinn-Spiele gebunden sind, sind verboten. Pro Gaststätte dürfen höchstens zwei Geräte aufgebaut werden.

Für die Glücksspielautomaten in den Automatensälen der Spielbanken existieren dagegen keine gesetzlichen Vorgaben. Dementsprechend gibt es keine allgemeinverbindlichen Obergrenzen für Verluste und Gewinne. Einsätze von 50 EUR und mehr je 3-Sekunden-Spiel sind üblich. Damit bergen die Glücksspielautomaten in den Spielbanken einerseits das Risiko hoher Verluste je Stunde, bieten andererseits aber auch hohe Gewinnmöglichkeiten von 50.000 EUR und mehr je Spiel. Der Spielanreiz wird zusätzlich durch Jackpots, die 500.000 EUR und mehr betragen können, verstärkt.

„Verlogene“ Argumentation

Der Hamburger CDU wirft Hess vor diesem Hintergrund eine „verlogene“ Argumentation vor. „Jeder, der rechnen kann, weiß, dass die neue Steuer dafür sorgen wird, dass gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte aus Spielstätten und Gaststätten abgebaut, Standorte geschlossen und Arbeitsplätze verloren gehen werden. Sich vor diesem Wissen sogar einer Anhörung zum Gesetz zu verschließen und auf Teufel komm raus den Entwurf durchpeitschen zu wollen, ist mit keinem politischen Argument mehr begründbar. Die Hamburger CDU soll einfach zugeben, dass ihnen die mehr als 52 Millionen Euro Spielbankenabgabe – wie 2002 gezahlt – wichtiger sind, als die Arbeitsplätze in Spielstätten und Gastronomie“, so Robert Hess. „Die Erhöhung mit der Eindämmung der Spielsucht zu begründen, ist hingegen unlauter und gegenüber den betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmern eine Farce.“

Pressekontakt:
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH, Postfach 02 12 90, 10124
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