SPD und GAL gefährden Steueraufkommen

Pressemeldung CDU Bürgerschaftsfraktion Hamburg

In letzter Zeit wurden von verschiedenen Seiten verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Hamburger Spielgerätesteuergesetzes geäußert. Der Senat hat nun der Bürgerschaft ein neues Spielvergnügungssteuergesetz vorgelegt, das vollständig den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Damit wird die rechtliche und fiskalische Hängepartie beendet, denn die bisherige rechtliche Gestaltung birgt für Hamburg erhebliche Haushaltsrisiken.

Derzeit vereinnahmte Steuern müssen möglicherweise später erstattet werden. Außerdem soll mit der neuen steuerrechtlichen Regelung als gewollter Nebenzweck ein Beitrag zur Eindämmung der Spielsucht geleistet werden. Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Heinrich Langhein ist überrascht über die unerwartete Unterstützung, die die Interessenverbände der Spielgerätebranche nun aus den Reihen der Opposition erhalten: Offenbar ist die Eindämmung der Spielsucht für die Abgeordneten von SPD und GAL weniger wichtig als die Sorge der Automatenaufsteller, der vorgesehene Steuersatz könne zu hoch sein. Denn auf den letzten Sitzungen des Haushaltsausschusses und des Rechtsausschusses der Bürgerschaft verweigerten die Oppositionsabgeordneten dem neuen Gesetz ihre Zustimmung. Anstelle einer zügigen Regelung wollen sie zunächst eine Anhörung. Langhein fordert nun, das Gesetz sofort zu verabschieden, es aber einer ständigen Evaluierung zu unterziehen. Der Senat solle der Bürgerschaft laufend berichten, inwieweit durch das neue Gesetz Belastungsgerechtigkeit hergestellt wird. So solle sichergestellt werden, dass es zu keinen ungewollten Härten kommt – denn eine generelle Steuererhöhung solle nicht eintreten. Widerstand gegen die Neuregelung komme insbesondere von den größeren Anbietern. Dr. Langhein: Es ist mir unverständlich, warum sich die Opposition vor diesen Karren spannen lässt!

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