Musterverfahren gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) unterstützt Musterverfahren gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide zur Rückerstattung von in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlten Umsatzsteuern. Ein solches Musterverfahren ist jetzt vor dem Niedersächsischen Finanzgericht anhängig gemacht worden:

Aktenzeichen 5 K 249/05

Der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat sich bereits in anderen Verfahren mit der Anfechtung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide befasst. In dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 5 K 184/04 hat das Finanzgericht ausdrücklich zur Fortbildung des Rechts die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Das Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor.

Wenn Automatenunternehmer ihrerseits bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide angreifen, sollten sie gegenüber ihrem zuständigen Finanzamt auf das vor dem Finanzgericht Hannover anhängige Musterverfahren sowie auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren hinweisen, empfiehlt der Bundesverband Automatenunternehmer. Zugleich sollten die Unternehmer das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in dem Musterverfahren beantragen, damit keine weiteren Verfahrenskosten entstehen. Der BA informiert weiter, sobald ihm die Aktenzeichen in den anderen vom BA unterstützten Musterverfahren und dem BFH-Revisionsverfahren bekannt sind.