Neues Spielvergnügungssteuergesetz für Hamburg – Hamburger Automaten Verband hält Entwurf für verfassungswidrig

Als verfassungswidrig lehnt der Hamburger Automatenverband (HAV) den neuen Gesetzentwurf des Hamburger Senats für ein neues Hamburgisches Spielvergnügungssteuergesetz ab. Demnach soll künftig der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen – bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Höhe von 10 Prozent seines Einsatzes, bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit in der Regel 50 oder 80 Euro pro Spielgerät und Monat – besteuert werden.

Nach 1994 werde nun erneut die Steuer nahezu verdoppelt, ist die HAV-Vorsitzende Sabine Glawe (Foto) entrüstet „Die Folgen sind für die Automatenwirtschaft ruinös und werden weit mehr als tausend Arbeitsplätze kosten. Der Gesetzentwurf ist erneut mehrfach verfassungswidrig. Die Finanzbehörde Hamburg setzt sich über derzeit laufende Bemühungen des Bundesgesetzgebers, die Besteuerungssituation dieser Branche zu regeln, hinweg. Da die Finanzminister der Länder, auch der Hamburger Finanzsenator, im Bundesrat nicht bereit waren, die Umsätze ihrer Spielbanken der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sind die gewerblichen Automatenumsätze zurzeit – wie die der Spielbanken – von der Umsatzsteuer befreit.“ Eine Ersatzsteuer werde jedoch schon auf Bundesebene beraten, so Glawe. Der jüngste Gesetzentwurf halte erneut einer Vergleichbarkeit der Besteuerungsgrundlage zwischen Spielbanken und gewerblichen Automatenunternehmen nicht stand und führe die gewerblichen Automatenunternehmer ins wirtschaftliche Aus. Der HAV könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der Senat durch dieses Gesetz eines Konkurrenten zugunsten seiner eigenen Spielbanken entledigen will.

Der Hamburger Senat sieht Handlungsbedarf für dieses neue Gesetz und führt „veränderte Marktbedingungen“ im Bereich des gewerblichen Spiels an. Zum anderen halte das Finanzgericht Hamburg die Besteuerung nach dem bisherigen Spielgerätesteuergesetz für verfassungswidrig. Ferner gelte es, nach dem EuGH-Urteil drohende Umsatzsteuerausfälle aufzufangen. Mit dem Einbringen des Gesetzentwurfs in die Bürgerschaft beginnt die parlamentarische Befassung in den Ausschüssen und im Plenum, die mit der 2. Lesung abgeschlossen wird. Das neue Gesetz soll das bisherige Spielgerätesteuergesetz ersetzen und laut Senat die Voraussetzungen für die künftige Besteuerung des Spielvergnügens an Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Hamburg schaffen. Es soll zum 1. Oktober 2005 in Kraft treten.