Will Finanzsenator erneut verfassungswidriges Gesetz beschließen?

Finanzsenator bringt verfassungswidrigen Gesetzentwurf auf den Weg.

Seit über zehn Jahren klagen Hamburger Spiel- und Gaststättenaufsteller gegen das Hamburger Spielgerätesteuergesetz, welches eine Steuerbelastung in erdrosselnder Höhe verlangt. Etliche Existenzen sind daran zugrunde gegangen. Während sich die Hamburger Spielbanken stetig ausdehnten, ging die Anzahl der Spielhallen in Hamburg dadurch drastisch zurück. Trotz der 1994 erfolgten Verdopplung der Steuer, nimmt die FHH heute deutlich weniger ein als vor 1994. Die Branche kann schon die derzeitige Steuer nicht bezahlen.

Nunmehr wird die Steuer erneut nahezu verdoppelt. Die Folgen sind für die Automatenwirtschaft ruinös und werden weit mehr als tausend Arbeitsplätze kosten.

Der Gesetz-Entwurf ist erneut mehrfach verfassungswidrig. Die Finanzbehörde Hamburg setzt sich über derzeit laufende Bemühungen des Bundesgesetzgebers, die Besteuerungssituation dieser Branche zu regeln, hinweg.

Der europäische Gerichtshof hatte im Februar diesen Jahres entschieden, dass sich gewerbliche Geldspielgeräte und die Slot-Machines der Spielbanken steuerlich miteinander vergleichen lassen müssen. Während Spielbank-Geräte von der Umsatzsteuer befreit sind, mussten die gewerblichen Automatenbetreiber ihre Umsätze versteuern. Das ist nach EuGH-Urteil eine rechtswidrige Ungleichbehandlung. Da die Finanzminister der Länder, auch der Hamburger Finanzsenator, im Bundesrat nicht bereit waren, die Umsätze ihrer Spielbanken der Umsatzsteuer zu unterwerfen, sind die gewerblichen Automatenumsätze zurzeit- wie die der Spielbanken – von der Umsatzsteuer befreit. Eine Ersatzsteuer wird jedoch schon auf Bundesebene beraten.

Obwohl die Angelegenheit nicht abgeschlossen ist, sondern die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen hat, greift der Finanzsenator vor. Er erschafft einen Gesetzentwurf, welcher auf Basis einer Besteuerungsgrundlage, die erneut einer Vergleichbarkeit zwischen Spielbanken und gewerblichen Automaten-unternehmen nicht standhält und führt die gewerblichen Automatenunternehmer in das wirtschaftliche Aus.

Der HAMBURGER AUTOMATEN VERBAND kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der Hamburger Senat durch dieses Gesetz eines Konkurrenten zugunsten seiner eigenen Spielbanken und zu Lasten von über 1.000 Arbeitsplätzen entledigen will.

Der HAMBURGER AUTOMATEN VERBAND lehnt den Gesetzentwurf als verfassungswidrig und im Interesse des Erhaltes der Betriebe und der vielen Arbeitsplätze ab. Der Senat provoziert erneut und bewusst eine Prozessflut.

HAMBURGER AUTOMATEN VERBAND e.V.
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