Vermittlungsausschuss angerufen – Nächste Sitzung erst Anfang September

Nach dem Scheitern des neuen Gesetzes zur Umsatzbesteuerung bei gewerblichem Geldspiel und Casinospiel im Bundesrat hat das Bundeskabinett beschlossen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Das teilen die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft (AMA) mit. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses ist auf den 5. September 2005 terminiert.

Die nächste Sitzungswoche des Bundestages ist vom 5. bis 9. September 2005. Sollte ein Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses vorliegen, könnte der Bundestag also in dieser Woche beraten und beschließen. Danach muss das Gesetz wieder in den Bundesrat. Der tagt am 23. September 2005. Hintergrund: Die Bundesregierung hatte eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt, nach der künftig sowohl gewerbliches Geldspiel als auch Casinospiel der Umsatzsteuer unterworfen werden sollen. Damit sollten die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes erfüllt werden.

Der Bundesrat hat diese gesetzesänderung aber am 8. Juli 2005 einstimmig abgelehnt. Die Länder wollen keine Minderung ihrer Einnahmen aus der Spielbankenabgabe durch die Umsatzsteuer, diskutieren dafür aber im Gegenzug eine Spieleinsatzsteuer für das gewerbliche Spiel, die ebenfalls ausschließlich den Ländern zukommen soll.

Im Vermittlungsausschuß soll nun offenbar versucht werden, einen Interessenausgleich herzustellen. Solange es diesen Ausgleich nicht gibt, sind Erlöse aus Geldgewinn-Spielgeräten umsatzsteuerfrei, da es für die Umsatzsteuer keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Verbände der Automatenwirtschaft lehnen eine Sondersteuer wie die Spieleinsatzsteuer ab und sind für den Erhalt der Umsatzsteuer.