Regierungsrat gegen Verbot von Touchlot-Geräten

Der Zürcher Regierungsrat ist gegen ein generelles Verbot von elektronischen Lotteriespielen wie Touchlot oder Tactilo. Eine entsprechende Einzelinitiative des Zürcher Psychiaters und Spielsuchtexperten Mario Gmür lehnt er ab.

«Lotteriespiele auf elektronischen Spieloberflächen» haben nach Ansicht des Regierungsrats kein Suchtpotenzial, das ein allgemeines gesetzliches Verbot rechtfertigen würde. Bei Geräten wie Touchlot sei nicht von sozialschädlichen Auswirkungen auszugehen, heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.

Der Zürcher Regierungsrat weist auch darauf hin, dass zurzeit ein Feststellungsverfahren der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) läuft. Dabei geht es um die Frage, wie elektronische Geräte wie Touchlot rechtlich einzuordnen sind.

Geldspielautomaten oder Lotterien?

Werden solche Geräte als Geldspielautomaten im Sinne des Spielbankengesetzes qualifiziert, könnten sie nur in vom Bund konzessionierten Spielbanken betrieben werden. Kommt die ESBK dagegen zum Schluss, dass Touchlot und ähnliche Geräte Lotterien sind, würden sie in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen.

Touchlot ist ein Spiel, bei dem per Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt werden. Ein Zufallsgenerator entscheidet sofort über Gewinn und Verlust. Pro Einsatz ist ein Gewinn von 10 000 Franken möglich. Touchlot-Geräte sind in der Romandie weit verbreitet. Auf Grund des ESBK-Verfahrens besteht dort im Moment ein Moratorium für das Aufstellen von Touchlot-Automaten.

Verleitet zu exzessivem Spielen

Nach Ansicht des Zürcher Spielsuchtexperten Mario Gmür sind Lotterien wie Touchlot mit Glücksspielautomaten gleichzusetzen. «Sie verleiten zu exzessivem Spielen, dies wiederum führt zur Spielsucht», begründet er seine Einzelinitiative. Gefährdet seien vor allem Jugendliche sowie seelisch labile Menschen.

Mit seinem Vorstoss will Gmür, dass das seit 1994 im Kanton Zürich geltende Spielautomatenverbot auch auf «Lotteriespiele auf elektronischen Oberflächen» ausgedehnt wird. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Einzelinitiative zur Ablehnung.