Neues finanzielles Fiasko für Städte und Gemeinden durch Bundesratsinitiative von Bayern und Niedersachsen?

Von Irene Kizina

Es droht neues Ungemach für Städte und Gemeinden. Die Länder Bayer und Niedersachsen haben in den Bundesrat ein neues „ Spieleinsatzsteuergesetz“ eingebracht. Dieses Gesetz sieht eine „Ländersteuer“ für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit vor. Im Finanzausschuss des Bundesrates haben sich bereits 14 Länder für diesen Vorschlag ausgesprochen. Sollte diese Gesetzesinitiative am 17. Juni 2005 im Bundesrat realisiert werden, bedeutet dieses unter Umständen das Aus für die Vergnügungssteuer, denn Doppelbesteuerung ist nicht zulässig. Für Städte und Gemeinden würde dieses also Rückzahlung aufgrund des BVerwG Urteils und gleichzeitig keine neuen Steuereinnahmen bedeuten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 13. April 2005 Az. 10 C 5.04 entschieden, dass die Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr pauschal erhoben werden darf, wenn Spielergebnisse um mehr als 50 (25 nach unten/oben) vom durchschnittlichen Einspielergebnis abweichen. Außerdem haben Städte und Gemeinden zu berücksichtigen, dass einem durchschnittlichen Unternehmer noch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn gemäß dem Urteil des BFH vom 6. Dezember 2000 –Az. II 36/98 verbleiben müssen. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen für die Stadt, gegen die prozessiert wurde, sondern wird sich in allen anderen Verfahren auswirken, in denen diese Abweichungen vorliegen. Bundesweit werden Hunderte von Prozessen gegen die Vergnügungssteuer geführt, da Städte und Gemeinden in der Vergangenheit leider zu Verhandlungen mit den Automatenverbänden und Unternehmern vielfach nicht bereit waren, sonder diese konsequent abgelehnt haben. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass erhebliche Rückzahlungen fällig werden.