Beratungsergebnisse der Ausschüsse des Bundesrats

Eilrundschreiben des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA)

In einem Eilrundschreiben an die Mitgliedsverbände teilt der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) Folgendes hinsichtlich der Beratungsergebnisse der Ausschüsse des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zum Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes mit:

„Die nachstehend aufgeführten Ausschüsse des Bundesrats haben in dieser Woche die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Spieleinsatzsteuergesetzes mit folgenden Ergebnissen beraten:

Der Agrarausschuss des Bundesrats hat auf seiner Sitzung am 30.Juni 2005 die Verhandlung des Tagesordnungspunktes „Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes“ vertagt, ohne einen neuen Termin für die Beratungen anzuberaumen.

Auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats am 2.Juni 2005 haben 10 Bundesländer keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes erhoben und sechs Bundesländer haben sich der Stimme enthalten. Gegenstimmen gab es nicht. Im Wirtschaftsausschuss wurde der Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen für ein Spieleinsatzsteuergesetz nicht behandelt! Nach uns vorliegenden Informationen soll das Kabinett der Landesregierung den Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes zurückgezogen haben.

Auf der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats am 3.Juni 2005 haben sich 14 Länder für den Entwurf des Spieleinsatzsteuergesetzes ausgesprochen, je ein Land hat sich der Stimme enthalten bzw. diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde von 15 Bundesländern abgelehnt, ein Bundesland hat sich der Stimme enthalten.

Bis zur Behandlung des Gesetzentwurfs des Spieleinsatzsteuergesetzes und des Entwurfs zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf der Sitzung des Bundesrats am 17.Juni 2005 werden die Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft politisch aktiv werden müssen, um die Bundesländer von der Verfassungswidrigkeit des geplanten Spieleinsatzsteuergesetzes zu überzeugen.

Bemerkenswert ist, dass das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung auf Grund sachlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken beschlossen hat, den vom Land Niedersachsen eingebrachten Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes nicht weiter zu verfolgen. Dennoch hat der Finanzausschuss bei seinen Beratungen diesen Gesetzentwurf wieder aufgegriffen und ihm mit großer Mehrheit zugestimmt.

Über das weitere Vorgehen werden wir Sie unterrichten.“