Spielverordnung: Neuer Referentenentwurf – Änderungen in wesentlichen Punkten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen neuen Referentenentwurf zur Änderung der Spielverordnung dem Bund-Länder-Ausschuß Gewerberecht vorgelegt. Nach Informationen des Fachmagazins games & business unterscheidet sich dieser Entwurf in einigen wesentlichen Punkten von dem Entwurf, der Ende letzten Jahres den Verbänden übersandt worden ist. Der wohl wichtigste Unterschied zum bisherigen Entwurf besteht darin, dass die ursprünglich vorgesehenen Mehrfach-Gesellschaftsspielgeräte in der neuesten Version nicht mehr auftauchen. Außerdem werden bei der Mindestlaufzeit pro Spiel und beim maximalen Stundenverlust alternative Werte genannt. Neu hinzu gekommen ist eine Regelung, wonach eine regelmäßige, offizielle Überprüfung von Geldspielgeräten alle zwei Jahre vorgesehen ist.

Noch sind die Vorschläge zu einer Novellierung der Spielverordnung auf der Referentenebene. Auf der politischen Ebene wurden sie noch nicht abgesegnet. Beobachter gehen davon aus, dass die Sachebene bewusst zum Beispiel in der Frage von Spielzeit und maximalem Stundenverlust die Entscheidung der politischen Ebene überlassen will. Das heißt allerdings auch, dass es noch Diskussions- und Entscheidungsspielräume gibt. Ob über den Weg der politischen Ebene die Mehrfachspielgeräte wieder Eingang in die Novellierung finden können – und ob das überhaupt noch angestrebt wird – bleibt daher offen. Die Geräteüberprüfung alle zwei Jahre scheint ein Vorschlag zu sein, der vor dem Hintergrund der vierjährigen Gerätelaufzeit zu sehen ist.