Hans-Jörn Arp: Spielhallengesetz der Landesregierung geht an der Realität vorbei und ist ein Beitrag zum gesetzgeberischen Tutti-Frutti

Der Glücksspielexperte der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat den heute (18. Juni 2013) eingebrachten Entwurf eines Spielhallengesetzes die regierungstragenden Fraktionen scharf kritisiert:

„Der Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag ist der einzige Grund, aus dem die Koalition das Spielhallengesetz anpasst. Alles andere haben wir schon vor einem Jahr geregelt. Die Folge ist ein gesetzgeberisches Tutti-Frutti sondergleichen zwischen Bundes- und Landesregelungen!“

Wenn es der Koalition wirklich um den wichtigen Kinder- und Jugendschutz und die Bekämpfung der Spielhallenflut gehen würde, dann sollte ihr bewusst sein, dass das die Bürgermeister im Land durch eine einfache B-Planänderung machen könnten und das sei auch heute noch möglich! Dafür habe man die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein.

„Wir haben vor einem Jahr als schwarz-gelbe Koalition ein neues, austariertes, modernes Spielhallengesetz beschlossen, dass den Graumarkt bekämpft, den Wildwuchs beendet hat, aber auch den alteingesessenen Spielhallen in Schleswig-Holstein, die seit Jahrzehnten teil des Mittelstandes sind, ihre Nische zum Überleben gelassen“, so Arp.

Deswegen haben wir einen fließenden Übergang von alter zu neuer Regelung von 15 Jahren vorgesehen. Darauf haben sich die Unternehmen verlassen und haben investiert.

„So wie dieser Gesetzentwurf daher kommt, ist er eine Katastrophe für die mittelständischen Spielhallen. Die Koalition sollte lieber einmal an die 2.000 meist sozial schwächeren Arbeitnehmerinnen der Spielhallen in Schleswig-Holstein denken, viele davon Mütter ohne richtige Ausbildung“, zeigt sich Hans-Jörn Arp besorgt.