Gründung der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte

Die Gründer RA Dr. Wulf Hambach und RA Claus Hambach setzen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Europäische und Internationale Glücksspielrecht.

Neue Kanzlei für Glücksspielrecht in München Am 15. Februar 2005 haben Dr. Wulf Hambach (31) und Claus Hambach (33) die Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte gegründet. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem
europäischen und internationalen Glücksspielrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fachspezifische Beratung im Medienrecht sowie Bankund Börsenrecht (u. a. im Bereich der Finanzwetten) an.

Hambach & Hambach bietet neben dem qualifizierten und hoch motivierten Team, das durch zahlreiche Rechtsexperten aus dem In- und Ausland unterstützt wird, dem Mandanten erfolgsorientierte Dienstleistungen an.

Der Glücksspielmarkt in Deutschland boomt. Allein im Jahre 2002 lag der Jahresumsatz im öffentlichen Spielwesen bei über 27 Mrd. Euro! Da das staatliche Glücksspielmonopol weder aus verfassungsrechtlicher noch aus europarechtlicher Sicht Bestand haben wird, werden die privaten Anbieter die Vormachtstellung der staatlichen Glücksspielveranstalter in Deutschland brechen und zu einem fairen Wettbewerb führen.

„Die Suche nach Antworten zum internationalen und europäischen Wett- und Glücksspielrecht darf nicht zum Glücksspiel werden!“
Hambach & Hambach Rechtsanwälte bietet vor allem für in- und ausländische Glückspielunternehmen, die auf dem deutschen Markt aktiv sind oder es noch werden wollen, eine schnelle und effiziente
Unterstützung.

Die Kanzlei-Homepage www.betting-law.com wurde am heutigen Tag ins Netz gestellt und informiert Sie rund um das Thema des Wett- und Glücksspielrecht. Über aktuelle Entwicklungen und Geschehnisse rund um das Thema „Wetten“ und „Glücks- bzw. Geschicklichkeitsspiel“ werden Sie unsere „Betting-Law-News“ auf dem Laufenden halten.
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Kontakt:
RA Dr. Wulf Hambach | Mozartstr. 18 | D-80336 München
Tel. +49 (0)89 – 64 96 97 13 | Fax +49 (0)89 – 69 99 84 30
E-Mail w.hambach@ra-hambach.com