Gegen die Spielsucht – Vereinbarung Kantone planen Abgabe für Gewinne

Die Kantone wollen die Mängel des geltenden Lotteriegesetzes aus dem Jahr 1923 selber beheben. Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz hat eine entsprechende interkantonale Vereinbarung verabschiedet.

Im Mai 2004 war der Bundesrat auf den Vorschlag der kantonalen Fachdirektorenkonferenz eingegangen, die Mängel mit einer interkantonalen Vereinbarung zu beheben. Eckpunkte sind eine neue Kommission für die Bewilligung von Grosslotterien und Massnahmen gegen die Spielsucht, wie die Konferenz gestern mitteilte. Die neu zu schaffende Lotterie- und Wettkommission soll für die Bewilligung und die Durchführung von Lotterien und Wetten zuständig sein. Die Lotterieveranstalter liefern ihre Reinerträge in die Lotteriefonds der Kantone ab. Geplant ist weiter eine Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent auf den Gewinnen der Lotteriegesellschaften