Spielverordnung: Nur ein kleiner Schritt hin zum besseren Jugend- und Spielerschutz

Die Novellierungsvorlage der Spielverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft ist nur ein kleiner Schritt zum Jugend- und Spielerschutz. „Die Dauer bis zur Vorlage hätte durchaus zielführendere Ergebnisse erhoffen lassen. Doch der vorgelegte Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück, gerade was die Forderungen der Länder, Kommunen und der Wissenschaft aber auch des Fachbeirats Glückspielsucht betrifft“, erklären die amtierenden Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), Michael Burkert und Peter Jacoby.

So bleiben die geplanten Regelungen zu den Bereichen Punktspiel, Mindestspieldauer, Maximalverluste wie auch die Autostarttaste weiterhin hinsichtlich der Prävention problematisch und hinter den Erwartungen zurück.

Bereits im Staatsvertrag der Bundesländer zur Regelung des Glücksspiels seien Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten aus guten Gründen aufgenommen worden. „Ziel einer neuen Spielverordnung muss es demzufolge sein, dass das gewerbliche Automatenspiel wieder in den Bereich des Unterhaltungsspiels zurückgeführt wird. Mit diesem Entwurf sind wir aber weit davon entfernt“, so Burkert und Jacoby.

Positiv zur Kenntnis nimmt der DLTB, die geplanten Neuregelungen zur Geldwäsche-Prävention und begreift den vorliegenden Entwurf insgesamt als kleinen Schritt in die richtige Richtung.

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Abschließend erklärt Burkert: „Der DLTB setzt sich für Glücksspiel mit Verantwortung und Augenmaß ein. Dazu gehört, dass Spielautomaten wie andere Formen des Glückspiels auch vom Staat reguliert und überwacht werden.“