Lotto informiert: WestLotto begrüßt Entscheidung des BGH

Aktueller Glücksspielstaatsvertrag gilt

Interview zum Urteil des Bundesgerichtshofes in der Sache WestLotto gegen digibet Ltd.:

Herr Goßner, der BGH hat heute die zu entscheidende Fragestellung zur Klärung beim Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Sie wollten mit Ihrer Klage gegen einen privaten Wettanbieter bereits 2008 dessen Angebot von Sportwetten und Casinospielen im Internet verbieten. Wie bewerten Sie diesen Beschluss?

Die Entscheidung des BGH führt eine Entwicklung fort, die wir seit Jahren im Glücksspielbereich beobachten: Die Einflussnahme des europäischen Rechts. Insofern begrüßen wir, dass der BGH mit der Vorlage an den EuGH Klarheit über den deutschen Glücksspielstaatsvertrag schaffen will.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der BGH in seinen Ausführungen heute klargemacht hat, dass seiner Ansicht nach keine Notwendigkeit besteht, einen Anbieter ohne gültige Erlaubnis des jeweiligen Bundeslandes, im Internet zulassen zu müssen.

Darum fühlen wir uns natürlich bestätigt, dass der BGH unserer grundsätzlichen Rechtsauffassung folgt.

(Erläuterung: Nach Ansicht des BGH sollte es mit dem Unionsrecht vereinbar sein, wenn ein Land, wie beispielsweise Schleswig-Holstein, das zunächst eine eigene Regelung zum Glücksspielrecht hat, nach einer Übergangszeit dem Staatsvertrag der übrigen Länder beitritt. Diese Entscheidung wird der schleswig-holsteinische Landtag voraussichtlich heute treffen : siehe hierzu die Pressemitteilung des BGH Nr. 12/2013 vom 24.01.2013)

Hat dieses Urteil nun Folgen für WestLotto?

Für unsere heutige Rechtslage, sofern Schleswig-Holstein nun wie angekündigt dem Glücksspielstaatsvertrag beitritt, spielt der Beschluss in der Tat keine wesentliche Rolle mehr. Denn mittlerweile haben wir in Deutschland wieder eine einheitliche gesetzliche Situation was das Angebot von Sportwetten im Internet angeht. Diese ist verlässlich für die Spielteilnehmer und bringt die notwendige Klarheit für das aktuelle Glücksspielangebot.

Heute etwas anderes für die Zukunft des deutschen Glücksspielwesens in den BGH-Beschluss hineinzuinterpretieren, überlasse ich Kartenlesern und Glaskugelguckern. Der EuGH wird nunmehr eine Klarstellung vornehmen und die offenen Fragen, die ja zum Teil auf staatsorganisatorischen Fragen, nämlich denen des deutschen föderalen Prinzips beruhen, eindeutig klären. Und dazu äußert der BGH eindeutig eine Rechtsauffassung, die wir ja teilen.

Hat das Urteil Auswirkungen für die Spielteilnehmer in Deutschland?

Nein, denn die BGH Entscheidung von heute setzt den gültigen Glücksspielstaatsvertrag nicht außer Kraft!

In Deutschland bleibt es dabei: Es gilt das Lotteriemonopol und um Sportwetten im Internet überall anbieten zu können, bedarf es einer national gültigen Genehmigung.