Das Gesetz ist eine Krücke – Presseerklärung HAV e.V.

Die Hamburger Bürgerschaft hat mit den Stimmen der SPD-Fraktion das Hamburger Spielhallengesetz, das nach Verkündung unmittelbar in Kraft tritt, beschlossen. Wesentliche Regelungen sind der Abbau von Automaten, eine Abstandsregelung zu anderen Spielhallen, eine Sperrzeit von 7 Stunden, Sachkundenachweise für die Betreiber, Sozialkonzepte zur Erkennung problematischen Spielverhaltens und ein Verbot von Mehrfachkonzessionen.

Nach mehr als einem halben Jahr hat sich die SPD-Fraktion dazu entschlossen, an ihrem alten Entwurf festzuhalten und diesen noch zu verschärfen. Selbst eine Expertenanhörung, in der namhafte Wissenschaftler, die mehrere Regelungen des Gesetzentwurfes als unsinnig bezeichneten, wurde von der SPD-Fraktion nicht zur Kenntnis genommen.

Das Gesetz ist nach Aussage seines Urhebers, Dr. Martin Schäfer (SPD), eine Krücke.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen treffen die Unternehmen und über 2.000 Arbeitsplätze, die vorwiegend von Frauen besetzt sind.

Als Vorwand wird der Spielerschutz vorgegeben. Wie ernst es die Hamburger Politik damit meint, erkennt man an den unterschiedlichen Regelungen der Sperrzeit. Auf der Reeperbahn und dem Steindamm sind längere Öffnungszeiten erlaubt, ohne Rücksicht auf den „Spielerschutz“.

Selbst der Sachkundenachweis und die Sozialkonzepte erscheinen nur als Worthülse im Gesetzesstext. Genauere Definitionen hierzu konnten in den Gesprächen von Seiten der Politik nicht abgegeben werden. Alle Versuche des Hamburger Automaten Verbandes, mit der Landessuchtstelle Hamburg eine Zusammenarbeit zu initiieren, wurden in den letzten Jahren abgelehnt.

Angebote der Automatenwirtschaft, wie z.B. „Zutritt ab 21“ als selbstverpflichtende Maßnahme (lt. den Suchtverbänden eine der gefährdetsten Gruppen) und ein Gesamtkonzept zur Regulierung aller Glücksspielformen, wurden kategorisch ignoriert.

Als Vorbild hat der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz das Berliner Spielhallengesetz gewählt. Allerdings hat er verschlafen, die Entwicklung zu beobachten. Es werden zwar keine neuen Spielhallen eröffnet, aber das Spiel hat sich Wege gesucht in sog. unkontrollierte Spiel-Cafes und Hinterzimmer ohne jegliche Kontrolle, ganz abzusehen vom illegalen Spiel im Internet.

Vermutlich sitzen Herr Scholz und Herr Jahr schon zusammen, um die weitere Expansion der Hamburger Spielbank zu planen.

Spielhallengesetze werden erlassen, um das staatlich konzessionierte Spiel zu bevorzugen. In anderen Bundesländern wurde parallel zu den Spielhallengesetzen, die die Reduzierung der Spielhallen beinhalten, Beschlüsse über neue Spielbanken und Dependancen gefasst. Insbesondere das staatliche Automatenspiel soll dadurch massiv ausgeweitet werden.

In Hamburg wird dem Betreiber der Spielbank durch Gesetz jährlich ein Millionenbetrag von der Stadt geschenkt. Der Senat zahlt der Spielbank aus Mitteln der Steuerzahler Monat für Monat die fällige Mehrwertsteuer.

Der Änderungsglücksspielstaatsvertag schreibt Kohärenz für alle Glücksspielformen vor. Wie der Gesetzgeber damit umgeht, sieht man an der Hamburger Spielbank. Verharmlosung von Glücksspiel in der Werbung, Alkoholausschank und Speisen, kein Rauchverbot, keine Einschränkung an den „Einarmigen Banditen“. Das Alles ist im gewerblichen Glücksspiel verboten!

Ein Sozialkonzept in der Spielbank? Fehlanzeige! In einem Interview mit dem NDR am 24.09.2012 – Titel: 45 min – Verdammte Spielsucht – antwortete der Saalchef Tilmann Müller-Fried auf die Frage: Also könnte sich ein Spieler hier problemlos um Haus und Hof spielen? Zitat Herr Tilmann Müller-Fried: „ Grundsätzlich ist das nicht zu verhindern.“

Gundolf Aubke vom Hamburger Automaten Verband: Wir stehen dem Hamburger Spielhal-lengesetz fassungslos gegenüber. Es mangelt an der fehlenden Notifizierung durch die EU. In das bundesrechtlich geregelte Baurecht wird eingegriffen. Die bundesrechtliche Spielverordnung wird bewusst missachtet. Alteingesessene Hamburger Familienbetriebe werden ruiniert und verlieren ihre Substanz. Die Kohärenz, die im Glücksspielstaatsvertrag gefordert wird, missachtet dieses Gesetz ebenfalls bewusst.

Wie Dr. Schäfer schon sagte: „Das Gesetz ist eine Krücke“.
Quintessenz wird sein, dass das Gesetz vor den Gerichten keinen Bestand haben kann. Uns Unternehmer freut dieses nicht, denn wir brauchen eine Regelung, mit der wir planen können. Auch die Menschen, die ein Problem mit dem Spielen haben, können nicht zufrieden sein; denn dem Gesetz ist nichts zu entnehmen, was der Staat für diese Menschen leisten will.

Hamburger Automaten Verband e.V.
Steintorweg 8, 20099 Hamburg