Podiumsdiskussion der FDP-Fraktion: Fortschritt oder Rückschritt – das geplante Brandenburgische Spielhallengesetz

Die FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg lud zu einer Podiumsdiskussion über das geplante Brandenburgische Spielhallengesetz. Anlass war die zunächst für den kommenden Tag geplante Abstimmung im Plenum des Landtages, die wegen formaler Fehler der Landesregierung kurzfristig verschoben werden musste.

Mit der Podiumsdiskussion ging die FDP-Fraktion der Frage nach, wie das Ziel der Spielsuchtbekämpfung umgesetzt werden kann, ohne eine ganze Branche dauerhaft zu gängeln und den Betreibern von Spielstätten ihre Existenzgrundlage zu nehmen.

Im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte diskutierten mit dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Andreas Büttner, Andrea Hardeling, Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen, Jürgen Trümper, Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V., und Thomas Breitkopf, Erster Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland.

Nach Eingangsstatements der beiden Vertreter der Suchthilfeorganisationen stellte Andreas Büttner die Haltung der Liberalen zum geplanten Gesetzentwurf dar. Als ersten Erfolg wertete er die Tatsache, dass aufgrund einer Intervention der FDP-Fraktion das Spielhallengesetz aus einem anderen Gesetz herausgelöst worden und nur deshalb im August eine umfassende Diskussion über den Gesetzentwurf mit Experten in einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss möglich geworden sei.

Ein Ergebnis der Anhörung war, dass die definierten Ziele des Brandenburgischen Spielhallengesetzes – Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag auszugestalten, den Bestand von Spielhallen zu begrenzen, das Erscheinungsbild der Spielhallen zu regeln, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und schließlich der Glücksspielsucht vorzubeugen – so nicht erreicht werden können.

Hierzu legte Andreas Büttner dar, dass ein Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung des Glücksspielrechts durch das Spielhallengesetz und Glücksspielsucht nicht erwiesen ist. Durch die Verknappung der Anzahl von Spielstätten werde keine Reduzierung des Glücksspiels erreicht. Vielmehr drohe eine Verdrängung in das Internet und in die Illegalität, was die Hilfe und Prävention für Spielsüchtige noch erschwere. Hierüber waren sich alle Diskutanten einig.

Erwiesenermaßen wirksame Elemente des Spielerschutzes, wie eine Spielersperre, die beispielsweise im Hessischen Spielhallengesetz vorgesehen ist, finden sich im Gesetzentwurf für Brandenburg nicht. Dies wurde einhellig beklagt, jedoch eine Umsetzung der Spielsperre für alle Glücksspielanbieter unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen gefordert.
Andreas Büttner wies weiter darauf hin, dass die Landesregierung ein Gesetz mit beispielsweise Mindestabstandsregelungen erlasse, dabei aber über keine Kenntnis den betreffend aktuellen Bestand von Spielstätten in Brandenburg verfüge. Thomas Breitkopf bekräftigte, dass die Situation in Brandenburg in keiner Weise etwa mit der Lage in Berlin vergleichbar sei. Dort gehe eine Gefahr von so genannten Spielcafés aus, die in Berlin sehr verbreitet seien. Betreiber in Brandenburg seien vor allem kleine und mittlere Familienunternehmen. Die soziale Kontrolle und die Tatsache, dass Spielstättenbetreiber in den meisten Fällen ihre Kunden kennen, führen schon zu einer ersten Beschränkung der Suchtgefahr.

Entscheidend für die Wirksamkeit von Gesetzen ist die konsequente Umsetzung von gesetzlichen Regelungen. Gerade die Kontrolle durch die Ordnungsämter ist aber aufgrund der Personalsituation in Brandenburg nicht zu leisten. Hierauf hatte schon der Städte- und Gemeindebund in seiner Stellungnahme hingewiesen. Folglich handelt es sich bei dem Entwurf für ein Brandenburgisches Spielhallengesetz um reine Symbolpolitik – „schmerzhafte Symbolpolitik“, sagte Andreas Büttner, „denn dieses geplante Gesetz kostet Freiheit, kostet Existenzen und vernichtet Arbeitsplätze“.

In der Bilanz des Austauschs zwischen den Vertretern der Automatenwirtschaft, der Suchthilfeorganisationen und der Politik zeigten sich erstaunlich viele Übereinstimmungen: Wirksamer Spielerschutz ist allen Diskutanten ein vorrangiges Anliegen – dieser sei aber vor allem durch die Intensivierung der Vernetzung von Spielstättenbetreibern und Suchthilfeorganisationen sowie eine qualifizierte Ausbildung der Angestellten in Spielhallen und wirksame Zugangskontrollen erreichbar. All dies sei aber nicht per Gesetz zu verordnen. Stattdessen sprach man sich für einen Runden Tisch aus, der alle Beteiligten zusammenführt und somit eine wirklich nachhaltige Wirkung für alle Beteiligten in Brandenburg erzielen kann.