Glücksspielwesen

Der Innen- und Rechtsausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag hatte, nach Ergänzung der Tagesordnung, am Mittwoch, den 24. Oktober 2012, 14:30 Uhr, im Sitzungszimmer 142 des Landtages unter Tagesordnungspunkt 6. wie geplant erörtert:
a) Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland (Erster Glückspielände-rungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/79
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und SSW Drucksache 18/104 (überwiesen am 24. August 2012 an den Innen- und Rechtsausschuss und den Finanzausschuss)
hierzu: Umdrucke 18/69, 18/75, 18/91, 18/105, 18/142, 18/144, 18/145, 18/168, 18/169, 18/176, 18/177, 18/178, 18/179, 18/180, 18/182, 18/183, 18/184, 18/185, 18/186, 18/187, 18/188, 18/189, 18/190, 18/191, 18/192, 18/193, 18/194, 18/195, 18/196, 18/197, 18/199, 18/200, 18/201, 18/202, 18/203, 18/204, 18/205, 18/206, 18/207, 18/208, 18/209, 18/210, 18/214, 18/215, 18/216, 18/217, 18/223, 18/224, 18/228, 18/241.

Zudem wurde der Kreis der Anzuhörenden für die mündliche Anhörung am 31. Oktober 2012 festgelegt.

Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.

Interessant ist, dass im Rahmen der schriftlichen Stellungnahme zu den genannten Vorhaben die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände, bestehend aus Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag sowie Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, mit Stellungnahme vom 23.10.2012 das Folgende zu Bedenken gegeben hat:

„Die Entscheidung zu einem Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zum Glücksspielstaatsvertrag ist aus unserer Sicht eine rein politische Entscheidung des Gesetzgebers, die sich einer rechtlichen Bewertung durch die Kommunen entzieht. Allerdings ist hervorzuheben, dass ernst zu nehmende Bedenken bestehen, ob die Regelung des Glücksspiels durch den Staatsvertrag tatsächlich europarechtskonform ist. Sollte das nicht der Fall sein, wäre ein Beitritt Schleswig-Holsteins zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden, der aus unserer Sicht zu unterlassen ist. Deshalb wäre zu prüfen, ob ein Beitritt bis zu einer rechtlichen Klärung aufzuschieben ist.“

Quelle: Schleswig Holsteinischer Landtag, Umdruck 18/281; Kurzbericht über die Sitzung des Innen-und Rechtsausschusses vom 25.10.2012