Europäischer Gaming-Markt: Weiterer wichtiger Schritt in Richtung Liberalisierung

EU-Kommission untersucht Beschränkungen zum Angebot von Sportwetten in Dänemark

Die Liberalisierung der europäischen Sportwettmärkte schreitet aus Sicht von betandwin erwartungsgemäß voran. Mittelfristig sollte es privaten Sportwettanbietern nach dem Territorialprinzip möglich sein, auf Basis einer von einem EU Land ausgestellten Lizenz in jedem anderen EU Land uneingeschränkt tätig werden zu können. Insofern hat aus Sicht der Sportwettbranche insbesondere das im November 2003 gefällte EuGH-Urteil im Fall „Gambelli“ besondere Bedeutung. Gemäß der EuGH-Entscheidung müssen zukünftig alle EU-Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass es jedem in einem Mitgliedsstaat niedergelassenen Dienstleister möglich ist, seine im Herkunftsland zugelassene Dienstleistung zu erbringen, soweit innerstaatliche Beschränkungen nicht aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind.

Der Fall Gambelli

Im Fall „Gambelli“ (Italien) stellte der EU-Gerichtshof fest, dass das italienische Gesetz eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Freiheit, von einem Leistungserbringer angebotene Dienstleistungen zu empfangen oder in Anspruch zu nehmen, darstellt. Zur Möglichkeit einer Rechtfertigung solcher Beschränkungen führt der EuGH aus, dass derartige Einschränkungen durchaus gerechtfertigt sein können, wenn sie zum Schutz der Verbraucher und der öffentlichen Sozialordnung erlassen werden. Ein Mitgliedsstaat kann sich bei der Erlassung derartiger beschränkender Normen jedoch dann nicht auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sozialordnung berufen, wenn er – damit der Staatskasse Einnahmen zufließen – gleichzeitig durch Werbemaßnahmen zur Teilnahme an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten ermuntert.

<

p>

Nationale Gerichte folgen in ihrer Rechtssprechung dem EuGH-Urteil

Beispiel Deutschland: In Deutschland folgten in den vergangenen Monaten zeitnah sowohl das Landesgericht München als auch das Hessische Verwaltungsgericht im Rahmen von Verfahren wegen der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen der EuGH-Entscheidung im Fall „Gambelli“. Insbesondere sei – so das Verwaltungsgericht Hessen – auf Grund der umfassenden Werbung der staatlichen Lotteriegesellschaft für die Oddset-Sportwetten davon auszugehen, dass damit nicht die öffentliche Sozialordnung geschützt, sondern vielmehr die Fußballweltmeisterschaft 2006 finanziert und Hauhaltsdefizite ausgeglichen werden sollen.

Dänemark mit Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 226 EU-Vertrag konfrontiert

Dänische Rechtsvorschriften vom März 2003 beschränken insbesondere das Anbieten und Bewerben von Sportwetten durch ausländische Anbieter. Auf Grund der ihr vorliegenden Informationen war die Kommission zu der Ansicht gelangt, dass die strittigen dänischen Rechtsvorschriften möglicherweise Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung darstellen. Nun prüft die EU-Kommission, ob das strittige Verbot mit den geltenden Bestimmungen des EU-Vertrages vereinbar ist.

Reagieren EU-Mitgliedsstaaten nicht auf durch EU-Kommissionen erlassene Stellungnahmen, so liegt es im Ermessen der Kommission, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Konsequente Weiterverfolgung der von betandwin eingeleiteten Schritte

In Sinn einer beschleunigten Liberalisierung der europäischen Sportwettmärkte haben die Vorstandsvorsitzenden der betandwin aktiv den Zusammenschluss von Europas führenden Online-Wettanbietern in Form einer Non-Profit-Organisation vorangetrieben. Die European Betting Association (EBA) besteht aus einem Netzwerk führender auf privatrechtlicher Basis agierender und in Europa ansässiger Anbieter von Sportwetten über das Internet. Die EBA hat es sich zum Ziel gesetzt, unter Wahrung selbst auferlegter, hoher Qualitätsstandards für faire und einheitliche Marktzugangsbestimmungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes einzutreten. betandwin wird die vor Ort in Brüssel tätige EBA in ihren Bemühungen um die Wahrung von kunden- wie anbieterseitigen Interessen weiterhin bestmöglich unterstützen.

Karin Klein, Corporate Communications
BETandWIN.com Interactive Entertainment AG