Aktuelle Presseberichte zur Spielerkarte

In Tageszeitungen wird heute unter anderem auf eine Meldung der Nachrichtenagentur dapd zurückgegriffen, wonach die Bundesregierung Geldspiele an Automaten (Geldspielgeräten) künftig erschweren will. Zur Bekämpfung der Spielsucht sollen die Geräte nur noch mit einer elektronischen „Spielerkarte“ benutzt werden können. Wer demnächst sein Geld in einen Automaten werfen will, wird vorher in Gaststätten oder Spielhallen eine elektronische Karte kaufen müssen. Auf die lädt der Spieler dann die Summe, die er einsetzen will. Im Gespräch sind laut „Saarbrücker Zeitung“ maximal 200 Euro pro Tag und Spielstätte. Die Karte soll zudem dafür sorgen, dass nach einer Stunde am Automaten eine Zwangspause eingeleitet wird, um Spieler zu bremsen (Artikel in Welt-online vom 21.08.2012).

Tatsächlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze beschlossen, der den Länder-Wirtschaftsministerien zur Stellungnahme zugleitet worden ist und dem Bundesrat zur Beratung vorliegt (BR-Drs. 472/12). Diesen Gesetz-entwurf haben wir Ihnen mit Schreiben vom 07.08.2012 übersandt. Ausweislich des Gesetzent-wurfs ist die Einführung eines „personenungebundenen Identifikationsmittels“ beabsichtigt, das der Spieler einsetzen muss, um den Spielbetrieb an einem Spielgerät zu ermöglichen (§ 33f Abs. 1 Nr. 3 h) E). In der Begründung zur Einführung der Spielerkarte wird ausdrücklich klargestellt, dass „in einem ersten Schritt eine personenungebundene Spielerkarte angestrebt [wird]. Die Entwicklung einer personengebundenen Spielerkarte ist dagegen ein mittelfristiges Projekt. Denn die Entwicklung einer derartigen Karte, die einen noch höheren Grad des Spielerschutz gewährleisten soll, erfordert zunächst die Klärung einer Reihe datenschutzrechtlicher und technischer Fragen sowie die Bereitstellung einer dazugehörigen Infrastruktur einschließlich der Umstellung des Zulassungsverfahrens bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Die dafür notwendigen Untersuchungen werden zügig angegangen“ (Gesetzesbegründung, Teil B. Besonderer Teil, zu Artikel 1, zu Nr. 5, Seite 13).

In einem heutigen Gespräch mit dem BMWi wurde ausdrücklich bestätigt, dass seitens der Bun-desregierung die Einführung einer spielergebundenen Karte mit der Möglichkeit des Aufbuchens von Geldbeträgen nicht beabsichtigt ist. Die anderslautenden Presseberichte kann man sich dort nicht erklären.

Die Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft befürworten eine personenungebun-dene Spielerkarte zur Sicherstellung des Jugendschutzes.