Lotto informiert: Neues Glücksspielrecht macht Urteil obsolet

Zum Urteil des OLG Hamm gegen WestLotto

Münster, den 15. August 2012 – Das Oberlandesgericht Hamm hat WestLotto mit Urteil vom 31.07.2012 dazu verurteilt, die Teilnahme Minderjähriger an öffentlichen Glücksspielen zu verhindern.

Das Gericht hatte festgestellt, dass in zwei Fällen Minderjährige Rubbellose in Lottoannahmestellen kaufen konnten. Dieses obwohl WestLotto mit erheblichem Aufwand und durch eigene sowie externe Kontrollmaßnahmen den Verkauf von Glücksspielprodukten an Jugendliche in den Annahmestellen weitestgehend unterbindet. „Wir verpflichten alle Lottoannahmestelleninhaber und deren Mitarbeitern ausdrücklich und vertraglich zur Einhaltung des Jugendschutzes, d.h. es wird explizit verboten, an Jugendliche zu verkaufen. Hierzu werden die Annahmestellen und ihre Mitarbeiter fortlaufend geschult. Außerdem sind die Mitarbeiter der Lottoannahmestellen verpflichtet, nicht nur Minderjährige, sondern auch junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, dazu aufzufordern, ihren Personalausweis vorzulegen. Bei Verstößen von Annahmestellen gegen den Minderjährigenschutz erfolgen eine Ermahnung, danach Geldstrafen bis hin zur fristlosen Kündigung des Annahmestellenvertrages und damit zum Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Trotzdem lassen sich solche Ausreißer im Einzelfall bei knapp 3.650 Annahmestellen und mehr als 10.000 Mitarbeitern im Ergebnis nicht vollständig vermeiden.“, so WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner. „Das Ziel des Unternehmens bleibt jedoch, auch zukünftig bestmöglich für eine 100%-Sicherheit zu arbeiten und damit weiterhin im Durchschnitt deutlich besser positioniert zu sein, als viele Einzelhändler beim Verkauf von Alkohol und Tabak.“

Kläger im vorliegenden Verfahren war der GIG-Verband. Dieser Verband war seinerzeit von zahlreichen gewerblichen Spielvermittlern und konzessionslosen Wettanbietern offensichtlich als Reaktion auf das Vorgehen staatlicher Stellen gegen die GIG-Mitglieder gegründet worden um dieses Verhalten zu unterbinden. Anscheinend aus diesem Grund wurden durch den GIG-Verband eigene private Testkäufe mit Jugendlichen initiiert, um im Erfolgsfall eigene Klageverfahren gegen staatliche Glücksspielanbieter führen zu können.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte in seiner ersten Befassung mit diesem Rechtsstreit das Vorgehen des GIG als rechtsmissbräuchlich angesehen und die Klage des GIG abgewiesen. Der in der Revision angerufene Bundesgerichtshof war überraschend dieser Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm nicht gefolgt.

Ob das jüngste Urteil des OLG Hamm allerdings nachhaltige Auswirkungen auf die Aktivitäten des GIG haben wird, ist ungewiss. Denn das neue Ausführungsgesetz und der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in NRW sehen vor, dass zukünftig ausschließlich staatliche Stellen Jugendschutzprüfungen vornehmen dürfen.

Informationen zu WestLotto- Spielerschutzmaßnahmen

WestLotto verfügt bereits über ausführliche Mechanismen für den Spielerschutz. Neben einer eigenen Abteilung Responsible Gaming, sind auch jährliche Schulungen zu den Themen Spieler- und Jugendschutz für die Mitarbeiter in der Zentrale und für die rund 10.000 Beschäftigten in den WestLotto-Annahmestellen verpflichtend.

WestLotto hat – teilweise über die gesetzliche Pflicht hinaus – sich selbst zahlreiche zusätzliche Regelungen auferlegt, die dem Aufgabenbereich des Jugendschutzes dienlich sind. Folgende relevante Aufgaben seien als exemplarische Beispiele genannt:

  • Zur Sicherstellung des Jugendschutzes in den Annahmestellen hat WestLotto die verpflichtende Kontrolle des Personalausweises eingeführt. Das Personal in den Annahmestellen ist angewiesen, sich von allen ihnen unbekannten Kunden, die jünger als 25 Jahre aussehen, den Personalausweises zeigen zu lassen. Zur Kontrolle dienen das Geburtsdatum und das Lichtbild.
  • In den vergangenen zwei Jahren wurden in den WestLotto-Annahmestellen mehr als 10.000 Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzes durchgeführt.
  • Es wurde ein Sanktionssystem für die Nichteinhaltung des Jugendschutzes entwickelt. Annnahmestellen die durch die Testkäufe fallen, müssen eine Nachschulung zum Jugendschutz absolvieren. Diese Schulungsmaßnahme wird von externen Fachkräften durchgeführt. Bei Wiederholungen greift ein mehrstufiges Sanktionssystem. In der letzten Sanktionsstufe steht die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages und damit das Ende der Geschäftsbeziehung.
  • Jeder Annahmestellenleiter ist verpflichtet sein gesamtes Personal jährlich anhand eines Annahmestellenleitfadens zu schulen. Der Annahmestellenleitfaden beinhaltet Regeln und Information zum Spieler – und Jugendschutz und dient als dauerhaftes Sensibilisierungsinstrument.
  • WestLotto hat eine Jugendschutzkampagne (Plakatmotiv „Wüssten Sie, wer hier über 18 ist? Wir nicht, deshalb fragen wir nach.“) aufgelegt, die fester Bestandteil in den Annahmestellen ist. Zusätzlich hängt an dem Verkaufsmodul ein Plakat mit Informationen zum Jugendschutz und zur Glücksspielsucht. Ein Aufkleber an den Terminals weist zusätzlich auf das Teilnahmeverbot von Jugendlichen hin.
  • In den Schulungen unserer Vertriebspartner ist der Schulungsbaustein zum Spieler- und Jugendschutz ein fester Bestandteil.
  • Die Annahmestellen sind angewiesen, keine Gewinnauszahlungen an Kinder und Jugendliche vorzunehmen.
  • WestLotto stellt einen eigenen Jugendschutzbeauftragten.

Erst im Mai 2011 hatte WestLotto seinen ersten eigenständigen Responsible Gaming Report veröffentlicht. WestLotto trägt für eine Minimierung der aus der Veranstaltung von Glücksspielen resultierenden Gefahren und Risiken, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht, Sorge. Aus diesem Grund unterzeichnete das Unternehmen auch Anfang 2009 die von den „European Lotteries“ (EL), dem Dachverband europäischer Staatslotterien, aufgestellten „Europäischen Standards für Verantwortungsvolles Glücksspiel“. Nach eingehender Überprüfung der Einhaltung dieser Standards wurde WestLotto im Frühsommer 2009 erstmals von der EL für Responsible Gaming zertifiziert. 2010 und 2012 rezertifizierte die EL WestLotto nach erneuter bestandener Prüfung für seinen verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel.

Der Responsible Gaming Bericht ist auch im Internet abrufbar unter www.westlotto.de.