Hans-Jörn Arp: Wir fordern die Landesregierung auf, nicht am Glücksspielgesetz zu rütteln

Zu den Plänen der schleswig-holsteinischen Landesregierung, das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Glücksspielgesetz wieder zu kippen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:

„Wie richtig es war, für Schleswig-Holstein ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen, beweist das aktuelle Gutachten der Monopolkommission. Ich verstehe nicht, warum die neue Regierung das Rad zurückdrehen und das schleswig-holsteinische Glückspielgesetz ad acta legen möchte.“

In einem Gutachten vom 6. Juli hat die Monopolkommission, die als offizielles Gremium die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät, dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz einen Vorbildcharakter bescheinigt. Der von den anderen Ländern überarbeitete Glücksspielstaatsvertrag hingegen sei nicht Ziel führend genug und verlange eine grundsätzliche Überarbeitung. Ebenso sieht das Gutachten die Gefahr, dass Graumärkte gestärkt und illegales Glücksspiel gefördert werden.

„Ich fordere die neue Landesregierung daher auf, ihre Pläne noch einmal zu überdenken. Warum soll Schleswig-Holstein sein Vorzeigegesetz kippen und dafür einem Staatsvertrag beitreten, der erhebliche Mängel aufweist, rechtlich unsicher ist und mit europäischem Recht nicht vereinbar ist“, so Arp.

Zudem habe die neue Finanzministerin Monika Heinold immer auf einen rechtssicheren Weg bestanden. „Wenn sie sich an ihren Worten messen lässt, dann kann sie sich den anderen 15 Bundesländern nicht anschließen.“