Glücksspiel: Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Auch Dr. Stegner muss sich an geltendes Recht halten!

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, haben die heutige (22. Mai 2012) Vergabe von vier weiteren Lizenzen an private Sportwettenanbieter begrüßt und die Kritik von SPD-Landes- und Fraktionschef Dr. Ralf Stegner zurückgewiesen:

„Es kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass Gesetze solange gelten und umgesetzt werden, bis eine neue Rechtslage besteht. Das ist das Prinzip eines Rechtsstaates“, so Arp und Kubicki in Kiel. „Das muss auch ein Herr Dr. Stegner akzeptieren.“

Dessen heutige Argumentation sei ebenso abenteuerlich wie scheinheilig: „Dass ausgerechnet Dr. Ralf Stegner von unseriös spricht, ist schon komisch. Mit seinem Kommentar macht er vielmehr deutlich, dass geltendes Recht und Gesetze ihm völlig egal sind. Für ihn gilt nur seine Ideologie. DAS ist unseriös“, so Kubicki. „Im Übrigen ist gar nicht klar, ob die Ein-Stimmen-Mehrheit der Dänen-Ampel überhaupt ausreichen würde, um das bestehende Glücksspielgesetz des landes Schleswig-Holstein zu novellieren.“

Hans-Jörn Arp ergänzte: „Ich habe außerdem kein kritisches Wort von Herrn Stegner dazu vernommen, dass sein Parteifreund Olaf Scholz im letzten Jahr gegen geltendes Recht gehandelt hat und die Fahnen eines heute lizenzierten Wettanbieters und wichtigen Sponsors über dem Hamburger Rothenbaum wehen ließ. Gleiches gilt für die Bandenwerbung eines weiteren heutigen Lizenznehmers im Fußballstadion des HSV. DAS ist absolut scheinheilig.“