Glücksspieländerungsstaatsvertrag in vollem Umfang notifiziert

Magdeburg, den 21. März 2012 – Staatsminister Rainer Robra erklärte zu der nunmehr vorliegenden Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag: „Nach der positiven und abschließenden Stellungnahme der EU-Kommission ist nun der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in vollem Umfang notifiziert und das Notifizierungsverfahren von der Kommission ausdrücklich beendet worden. Darin unterscheidet sich der Staatsvertrag der Länder vom schleswig-holsteinischen Glücksspielrecht, wo die vom Landtag in der Schlussphase der Beratung vorgenommenen Änderungen und Verschärfungen nicht mehr notifiziert wurden. Dies führt aus meiner Sicht nach der Notifizierungsrichtlinie ohne weiteres zur formellen Unionsrechtswidrigkeit der Regelungen in Schleswig-Holstein. Nicht nur deshalb, sondern auch zur Wahrung der Rechtseinheit in Deutschland und zu Vermeidung eines Rückfalls in glücksspielrechtliche Kleinstaaterei, die den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht wird, wäre Schleswig-Holstein gut beraten, dem Staatsvertrag beizutreten und seinen Sonderweg aufzugeben.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von 15 Ländern hatten am 15. Dezember 2011 den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. In einer Protokollerklärung hatten sie ihre Absicht erklärt, den Staatsvertrag erst nach Vorliegen der von der EU-Kommission angekündigten, abschließend positiven Stellungnahme im Notifizierungsverfahren den Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten.

Der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Länder wird nun in den Landtagen behandelt. Der unterzeichnete Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nach Ratifizierung in den Länderparlamenten am 1. Juli 2012 in Kraft treten.