BAV gegen Groß-Spielhalle in München-Sendling, Hansastraße

Nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde einer München-Sendlinger Spielhalle mit 18 (!) Konzessionen unter einem Dach nun die bau- und gewerberechtliche Genehmigung erteilt.

Der Bayerische Automaten Verband e.V. distanziert sich in aller Form von Objekten wie diesem, das Projektentwickler und städtische Verwaltung in unschöner Einigkeit und verantwortungsloser Weise ermöglicht haben.

Der BAV war von Anfang an der Ansicht, dass diese Mega-Spielhalle schon wegen der Veränderung der Angebotsstruktur in diesem Stadtteil nicht genehmigungsfähig ist und hat dies der Stadt München mitgeteilt – mit der nachdrücklichen Warnung vor Nachahmern.

Die baurechtlichen Mittel und Wege, um dieses monströse Gebilde zu stoppen, waren und sind seit eh und je vorhanden. Dies haben wir vom Verband BAV nicht nur durch ein Gutachten von Prof. Dr. Michael Hauth nachgewiesen, sondern auch Herrn Innenminister Herrmann erläutert, dessen Ministerium in der Folge ein Rundschreiben an die Bezirke schickte. Darin werden den Verantwortlichen der Kommunen ihre Handlungsmöglichkeiten klar aufgezeigt, verbunden mit der Aufforderung, diese auch anzuwenden.

Aus unserer Sicht hat es die Stadt München sträflich unterlassen, bereits während des Baugenehmigungsverfahrens aktiv zu werden. Denn auch der BAV hat dem Bauamt und dem OB von München unmissverständlich aufgezeigt, wie ein solch höchst fragwürdiges Projekt zu verhindern ist.

In seinem Antwortschreiben an den BAV zieht sich Münchens Oberbürgermeister Christian Ude aber auf die Position zurück, dass die Sendlinger Hansastraße in keinem „gesetzlich vordefinierten Baugebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung“ liege.

Er spricht von einer „Gemengelage … in Richtung eines Kerngebiets“, dessen nähere Umgebung „durch diverse Vergnügungsstätten erheblich mitgeprägt“ sei und deshalb auch „flächenmäßig größere Spielhallen“ zulasse. Für eine Nutzungsverhinderung und Versagung sieht OB Ude nach „stets genau“ überprüfter Genehmigungsfähigkeit keine Veranlassung. Die von uns gegen das Projekt empfohlenen baurechtlichen Mittel gedenkt er dort einzusetzen, „wo dies im Sinne einer positiven städtebaulichen Entwicklung sinnvoll“ sei.

Wie rücksichtslos sich die Projektentwickler der Mega-Spielhalle über die Interessen eben einer solchen „positiven Stadtentwicklung“ hinwegsetzten und was sich die Münchener Stadtverwaltung und ihr oberster Dienstherr als „kerngebietstypisch“ schöngeredet und durchgewunken haben, betrachten wir vom BAV als nachhaltige Veränderung des Stadtviertel-Charakters von Sendling und unverzeihliche Sünde gegen Bürgerinteressen.

Darüber hinaus sehen wir als Verband unsere ernsthaften Bemühungen unterlaufen, dem Unterhaltungs- und Spielautomatengewerbe durch eine maßvolle Geschäftspolitik und sachliche Diskussion eine akzeptable Plattform in der Gesellschaft zu schaffen.

gez. Bayerischer Automaten Verband e.V.

Vertretung der kleinen und mittelständischen Automatenaufstellunternehmen in Bayern