ZDF-WISO – Automatenwirtschaft weist Vorwürfe zurück

In der Sendung WISO des ZDF vom 05.03.2012 werden Vorwürfe gegen die Deutsche Automatenwirtschaft erhoben. Dort wird unter anderem behauptet, dass die geltenden Gesetze (Spielverordnung) von der Automatenwirtschaft systematisch umgangen würden. Dazu stellen wir fest: Die Spielverordnung wird eingehalten.

  1. Ein- und Auszahlungen entsprechenden den geltenden Vorschriften und der Bauartzulassung der PTB.
  2. Durch die Äußerung, „Spielhallen schießen wie Pilze aus dem Boden“, wird der Eindruck erweckt, dass es keine baurechtlichen oder raumordnungsrechtlichen Restriktionen gegen gewerbliche Vergnügungsstätten gäbe. Das Gegenteil ist der Fall: Baugenehmigungen werden immer noch durch Kommunen und Behörden erteilt, Baurecht wird von Kommunalparlamenten geschaffen – nicht vom Spielhallenbetreiber. Eine Spielhalle kann also nicht ohne behördliche Erlaubnis betrieben werden.
  3. Ein kostenloses Angebot von Getränken und kleinen Speisen (Snacks) entspricht auch in anderen Branchen der gängigen Geschäftspraxis (vgl. Friseursalons u. a.). Es ist ein Zeichen von Gastfreundschaft und Wertschätzung einem Kunden gegenüber, welche nicht nur in der Automatenbranche entgegengebracht wird.
  4. Es wird behauptet, dass das Innere von Spielhallen abgedunkelt sei. Die abgedunkelte Atmosphäre ist der geltenden Jugendschutzgesetzgebung, welche aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt, geschuldet. Dort wird im Prinzip eine blickdichte Verklebung gewerblicher Spielstätten nach Außen gefordert. Dies widerspricht auch nach unserer Auffassung einem transparenten Eindruck und der Möglichkeit einer sozialen Kontrolle. Zudem wird die Möglichkeit, das Tageslicht in die Spielstätte zu lassen, weitestgehend ausgeschlossen. Ändern kann dies nur der Gesetzgeber.
  5. Die Behauptung, dass „Stammkunden“ in der Regel „süchtige Spieler“ seien, ist zurückzuweisen, da hier mehrere hunderttausend Menschen diffamiert werden, die regelmäßig ohne Probleme in gewerblichen Spielstätten spielen.
  6. Es wird weiter behauptet, dass 56 % der Einnahmen gemäß „ökonomischer Studien“ von pathologisch Spielenden generiert werden würden. Bis heute kann trotz Nachfragen kein seriöser, wissenschaftlicher Nachweis für diese Behauptung erbracht werden.
  7. Durch den Film entsteht der Eindruck, dass das Spielen an mehr als zwei Geräten häufig vorkomme, wenn nicht sogar der Regelfall sei. Tatsächlich hat der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. in seiner Feldstudie 2010 festgestellt, dass durch die Novellierung der Spielverordnung von 2006 das mehrfache Bespielen von in der Regel 2,6 Geräten in 2004 auf nunmehr auf 1,4 Geräte verringert hat. Das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geräte ist im Übrigen nicht gesetzlich untersagt.
  8. Die Behauptung, durch das Punktespiel würde die Spielverordnung umgangen, trifft nicht zu. Denn durch die Bauartzulassung der PTB ist sichergestellt, dass die maximale Gewinnsumme pro Stunde von 500,00 Euro nicht überschritten wird (Kontrollmodul mit PTB-Zulassung, pro Stunde max. Einsatz € 80,–, max. Gewinn. € 500,–).