Keine Geldwäsche in Spielhallen – Automatenwirtschaft wehrt sich gegen Vorwürfe

Die Deutsche Automatenwirtschaft weist die am Sonnabend von der Hamburger Sektion des Bundes Deutscher Kriminalbeamten (BDK; WELT online, 11.02.12) erhobenen Vorwürfe der Geldwäsche und Forderungen nach einer Verschärfung der Regelungen gegen gewerbliche Spielhallen zurück. „Dadurch, dass man Vermutungen und falsche Vorurteile wiederholt, werden diese nicht richtiger“, so Andy Meindl, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer e.V. (BA) in Berlin. Der BA vertritt bundesweit über 5.000 Automatenunternehmer. Dass seriöse Spielhallen zur Geldwäsche genutzt würden, werde gern behauptet, zeige aber, dass die „Sachkenntnis über gewerbliches Geldgewinnspiel eher schwach ausgeprägt ist“. Wiederholte Anfragen beim BKA und den LKA durch die Branche nach Erkenntnissen über Geldwäsche in Spielhallen verliefen regelmäßig negativ.

Wie der BDK zu dieser Erkenntnis käme und darüber hinaus behauptet, dass das Spiel an Spielautomaten nicht nachvollziehbar sei, bleibt ebenfalls offen: Seit 1996 gibt es gesetzlich vorgeschriebene bauartbezogene Kontrolleinrichtungen zur Dokumentation der Zahlungsvorgänge für die Berechnung der Steuern und Abgaben. Schon wenn die Finanzämter dabei Abweichungen feststellten, käme es zu Prüfungen. „Spielhallen werden eher Opfer von Straftaten wie Raub als das von Ihnen Kriminalität ausgeht. Wir lassen uns nicht mit der Organisierten Kriminalität in eine Ecke drängen. Hier werden Gerüchte aufgebauscht, die mit der Realität nichts zu tun haben“, so Meindl abschließend. Die Deutsche Automatenwirtschaft bildet zur Zeit über 500 Auszubildende in zwei eigenständigen Lehrberufen aus und beschäftigt bundesweit über 75.000 Arbeitnehmer.

Dirk Lamprecht
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