Gauselmann und Playtech schließen Joint-Venture-Vereinbarung

Espelkamp. Im Zuge der bevorstehenden gesetzlichen Neuregulierung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland haben die international tätige Gauselmann Gruppe mit ihrem Tochterunternehmen Merkur Interactive und der weltgrößte börsennotierte Softwarelieferant für Onlineglücksspiele Playtech eine Vereinbarung über die Gründung eines neuen, gemeinsamen Joint-Venture-Unternehmens für internetbasierte Angebote im deutschsprachigen Raum geschlossen.

Dem neuen Joint-Venture-Unternehmen, das als 50:50 Partnerschaft konzipiert ist, wird es dadurch möglich sein, sich auf mögliche Zulassungsverfahren für internetbasierte Glücksspielangebote in Deutschland frühzeitig vorzubereiten. Die vorgesehenen Geschäftsaktivitäten umfassen die Vermarktung und den Vertrieb von Online-Sportwetten, Online-Poker und weiteren Online-Glücksspielprodukten.

„Als Vertriebsweg bietet das Internet große Chancen – das gilt auch für den Bereich des Spiels mit oder um Geld. In Deutschland gab es bisher auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht die Möglichkeit, solche Spiele legal im Internet anzubieten. Sollten sich diese Bedingungen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen so ändern, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, wie es beispielsweise nach dem neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz aussieht, werden wir uns hier engagieren“, erklärt Dr. Dirk Quermann, Geschäftsführer der Merkur Interactive.

„Mit Playtech haben wir den richtigen Partner gefunden, um ein erfolgreiches Angebot für den deutschen Markt im Internet – auch gegen starke Konkurrenz von internationalen Glücksspielkonzernen – aufzubauen und zu betreiben. Das Joint-Venture wird dabei insbesondere von der hohen Bekanntheit unseres Markenzeichens – der lachenden Merkur-Sonne als bekanntes Glücks- und Gewinnspielsymbol –, den erstklassigen Spielen der Gauselmann Gruppe sowie der großen Erfahrung und des umfassenden technischen Know-hows von Playtech im Bereich des Internetspiels profitieren“, so Quermann abschließend.