Jens Christian Magnussen und Christopher Vogt zum Spielhallengesetz: Dem Kohärenzgebot Rechnung tragen!

Die wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und FDP, Jens Christian Magnussen und Christopher Vogt, haben die in der heutigen (18. Januar 2012) mündlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtag geäußerte Absicht der Vertreter der Spielhallenbetreiber und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, ein gemeinsames Konzept zur Bekämpfung der Spielsucht und der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spielhallen vorzulegen, begrüßt:

„Dieser Ansatz ist richtig. Damit kommen durch unsere Glücksspielgesetzgebung der Spielerschutz und die Suchtbekämpfung einen weiteren Schritt voran“, erklärte Magnussen.

Mit Blick auf die von den deutschen und europäischen Gerichten geforderte Kohärenz der Glücksspielgesetzgebung sei eine Neuregelung des Automatenglücksspiels unerlässlich. Denn die Suchtgefährdung im Automatenspiel sei ungleich höher als beispielsweise bei den staatlichen Lotterien. „Dem muss die Gesetzgebung Rechnung tragen“, forderte Vogt.

Beide Abgeordneten betonten mit Blick auf die erhebliche Kritik der Spielhallenbetreiber, dass Ziel der Gesetzgebung ein effektiver Spielerschutz und insbesondere die Suchtprävention seien.

„Unser Ziel ist es nicht, die Betreiber von Spielhallen zu enteignen und Arbeitsplätze zu gefährden. Allerdings muss Auswüchsen bei der Mehrfachkonzessionierung ein Riegel vorgeschoben werden“, so Magnussen und Vogt abschließend.

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