Hans-Jörn Arp zu Top 40 und 70: Unser Glücksspielgesetz schafft die Voraussetzung für die Bekämpfung von Geldwäsche

CDU und FDP haben das Justizministerium zur Novembertagung aufgefordert, einen Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel vorzulegen. Ich danke Innenminister Schlie für den Bericht in Vertretung von Herrn Schmalfuß.

Auf Grundlage einer Studie des Instituts für Therapieforschung (IFT) aus dem Dezember 2010 geht im Hinblick auf Geldwäsche nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotential aus.

Dies wurde nun nochmals durch die vom MJGI befragten Staatsanwaltschaften für Schleswig-Holstein bestätigt. Es gibt keine Verfahren! Weder zu Spielhallen, noch zu Spielcasinos noch zu Wetten oder Ähnlichem. Darüber hinaus ist es Bundeshoheit, weitere Regeln für die Betreiber von Glücksspielautomaten aufzustellen, um Geldwäsche zu erschweren.

Anders die Situation im Glücksspielmarkt: Wir haben gehört, dass im internationalen Online-Sportwettenmarkt, Online-Pokermarkt und in Online-Casinos leicht Geldwäsche möglich ist. Durch unser Glückspielgesetz haben wir Leitplanken für den Glückspielmarkt gesetzt, die neben den normalen Wettanbietern auch das Online-Spiel umfassen. Unter anderem werden 540000 deutsche Online-Pokerspieler mit einem Jahresumsatz von 264 Millionen Euro so erfasst und aus dem Graumarkt geholt. Durch unser Lizenzierungsverfahren müssen sich die Sportwettenanbieter auch im Online-Geschäft unserer neuen Landesregelung, und damit dem Geldwäschegesetz unterwerfen.

Steuerhinterziehung wird so schwieriger. Die Grundlagen sind gelegt, dass die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA), die national mit den Polizeidienststellen der Länder und den örtlich zuständigen Behörden des Zollfahndungsdienstes und den Hauptzollämtern sowie den jeweils zuständigen ermittlungsführenden Staatsanwaltschaften zusammen ihrer Arbeit noch effizienter nachkommen können werden.

Das gilt auch für die Zusammenarbeit unserer Behörden mit Interpol und Europol! Jetzt bekommen Sie es auch noch von der Polizei und den Justizbehörden zu hören. Durch unser Glückspielgesetz wird Geldwäsche erschwert werden, weil es jetzt eine wirksame Rechtsgrundlage gibt. Dass wir in Schleswig-Holstein das jetzt so sagen können, haben wir der Standhaftigkeit dieser Koalition mit Peter Harry Carstensen an der Spitze zu verdanken.

Es wird mit jedem Tag deutlicher:
Wir, CDU und FDP, haben hier ein richtig gutes Gesetz verabschiedet, das EU-konform ist, den Glücksspielmarkt reguliert, die Marktkontrolle ermöglicht, Steuereinnahmen für Schleswig-Holstein sichert und am Ende auch noch die Geldwäsche erschwert. So langsam dämmert es auch den 15 anderen Ländern, dass man jahrelang seine Kraft verschwendet hat, sich gegen die Realitäten zu stemmen. Ständig bekommt man abwechselnd von Verfassungsrichtern oder den EU-Institutionen den Monopolspiegel vorgehalten.

Jetzt hat man sich besser spät als nie auf ein Notifizierungsverfahren in Brüssel verständigt. Wir sind gespannt auf die Entscheidung aus Brüssel. Wir fühlen uns in Schleswig-Holstein durch unser Glücksspielgesetz für die Zukunft sehr gut gewappnet, und dass auch in Bezug zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung.