Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben – Fiasko perfekt

– Schleswig-Holstein bleibt mit eigenem Gesetz realitätsnah
– Weiteres Rechtschaos in Deutschland ab 2012

Berlin, 15. Dezember 2011. Heute haben 15 Ministerpräsidenten den Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV) unterzeichnet. Schleswig-Holstein bleibt bei seinem eigenen praxisgerechten Gesetz, das im September auf den Weg gebracht wurde. „Nun ist die Rechtsunsicherheit in Deutschland in puncto Glücksspiel auch für die nächsten Jahre festgeschrieben“, so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. „Es ist gut, dass Schleswig-Holstein stark geblieben ist und bedauernswert, dass die anderen Länder an ihrem Entwurf festhalten, dem es Wettanbietern sehr schwer macht, in Deutschland tätig zu sein.“

Die 15+1-Lösung vereint aus Sicht des Sportwettenanbieters digibet ein finanziell unrentables mit einem rechtsunsicheren Modell. „Die Limitierung in den 15 Bundesländern auf willkürliche 20 Konzessionen, die zu hohen Steuerabgaben von fünf Prozent auf den Einsatz und des festgesetzten Höchstbetrages von 1.000 Euro pro Spieler und Monat sind vor allem für Onlineangebote schon fragwürdig genug. Durch die 15+1-Lösung wird darüber hinaus aber die ohnehin schon existierende Rechtsunsicherheit weiter fortgeschrieben“, so Boyks weiter. „Eine Splittung innerhalb Deutschlands ist nach unserer Einschätzung nicht EU-konform, da sie in sich nicht stimmig und somit nicht konsistent ist. Mit Klagen von privaten und auch staatlichen Anbietern kann daher gerechnet werden.“ Mit der jetzigen Umsetzung gelten in Schleswig-Holstein andere Regeln als in den übrigen Bundesländern. So könnten durch die unlimitierte Konzessionszahl in Schleswig-Holstein dort zugelassene Anbieter Werbung schalten, was im Rest von Deutschland nicht ginge. Die Ausstrahlung von Werbung in TV-Programmen, Printmedien, Hörfunksendungen oder im Internet ist aber nicht auf Schleswig-Holstein reduzierbar.

„Wir hoffen, dass sich die rechtliche Entwicklung in Deutschland hin zu der Gesetzgebung wie in Schleswig-Holstein entwickelt. Bei der Gestaltung wurde an eine sinnvolle und praxisnahe Umsetzung im Glücksspielbereich gedacht“, so Boyks.