Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die leere Drohung eines Ausschlusses erhebt der Lottoblock seit über einem Jahr

Glückspielstaatsvertrag

Mit Erstaunen haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionvorsitzender Wolfgang Kubicki zur Kenntnis genommen, dass der „Süddeutschen Zeitung“ die seit langem öffentlich bekannte „Prüfung“ eines Ausschlusses Schleswig-Holsteins aus dem deutschen Lottoblock überhaupt noch eine Meldung wert war:

„Mit dieser Prüfung droht der Lottoblock seit mehr als einem Jahr. Selbst auf wiederholte Aufforderung sah sich der Lottoblock allerdings nicht in der Lage, dafür eine Rechtsgrundlage vorzuweisen“, erklärte Arp heute (09. Dezember 2011) in Kiel.

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages habe sich daraufhin das Vertragswerk sehr genau angesehen, erläuterte Kubicki: „Es gibt keine Rechtsgrundlage. Das erklärt, weshalb diese ‚Prüfung’ nach über einem Jahr immer noch nicht abgeschlossen ist. Mit dieser offenkundig leeren Drohung will der Lottoblock lediglich die Menschen in Schleswig-Holstein verunsichern“, so der FDP-Fraktionschef.

Beide Abgeordnete betonten, durch das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz werde darüber hinaus das Veranstaltungsmonopol des Staates für Lotterien gestärkt. Lediglich deren Vertrieb solle privaten Anbietern wieder ermöglicht werden. Dies sei auch deshalb notwendig, weil es für die vom Lottoblock befürwortete Begründung eines Veranstaltungsmonopols mit Suchtgefahren keine Rechtsgrundlage gebe. Das sei von zahlreichen Gerichten bestätigt worden. So hatte unter anderem das Verwaltungsgericht Halle in einem mittlerweile
rechtskräftigen Urteil (Az.: 3 A 158/09 HAL) festgestellt:

„Der oben dargelegte Befund einer im Wesentlichen nicht vorhandenen Wett- und Spielsucht im Bereich der Glücksspiele des staatlichen Lotto-Toto-Blocks belegt die oben schon dargelegte Inkohärenz bei der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht.“

Arp und Kubicki: „Lotto 6 aus 49 macht nicht süchtig. Deshalb ist es der Deutsche Lotto- und Totoblock, der sich mit dem Versuch, seine Pfründe widerrechtlich zu sichern, selbst gefährdet. Denn irgendwann werden die Gerichte unter diese scheinheilige Vorgehensweise einen Schlussstrich ziehen.“