Wenig Glücksspielmarkt – keine Werbung

Sportwettenanbieter digibet hält Werberegelung für fragwürdig

Berlin, 07. Dezember 2011. Am 15. Dezember verlieren auch die Medien weitreichende Optionen auf neue Einnahmequellen: Die Ministerpräsidenten treffen sich in Berlin, um den Staatsvertrag zur künftigen Regelung des Glücksspielwesens auf den Weg zu bringen. Ende Oktober einigten sich 15 Bundesländer auf die Inhalte – Schleswig-Holstein enthielt sich aufgrund einer eigenen, marktgerechteren Gesetzgebung. Zu den Bestandteilen des Vertrages gehören auch die Reglementierungen zur Werbung der Anbieter.

Aus dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages, der dem Sportwettenanbieter digibet vorliegt, geht hervor, dass unter anderem Werbung im Fernsehen für Sportwetten vor und während der Übertragung von Sportereignissen untersagt ist. „Mit dieser Regelung ist für uns eine enorm wichtige Möglichkeit vertan, unsere Zielgruppe zu erreichen“, so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. „Dabei würden gerade Wettangebote im Umfeld einer übertragenen Fußballweltmeisterschaft zum Unterhaltungswert erheblich beitragen.“ Nach Einschätzung von digibet werden die Nutzer über ihre Tablets und Smartphones zunehmend Wege finden, parallel zur Fernsehübertragung trotzdem ihre Wetten zu platzieren. Nicht lizenzierte Anbieter aus dem Ausland könnten hier potenziell den deutschen Anbietern das Geschäft streitig machen.

„Spannend gestaltet sich zudem die Werbeschaltung durch die eigenständige Gesetzgebung von Schleswig-Holstein“, so Boyks weiter. „Schaltet ein in Schleswig-Holstein zugelassener und im Rest der Republik unzugelassener Anbieter in überregionalen Medien Werbung, könnten Gerichte je nach Bundesland zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen bei der Bewertung der Zulässigkeit kommen. Für Medienunternehmen ist es daher ein wahrlich schwieriges Unterfangen, Wettanbieter als Kunden zu gewinnen. Eine neue und zugleich profitable Einnahmequelle können sie sich bei der angestrebten und zudem uneinheitlichen Gesetzgebung kaum erschließen.“