Studie: Vergnügungssteuer über 10 % erdrosselnd!

Eine breit angelegte Studie zur zulässigen Grenze der Vergnügungssteuerbelastung von Spielstätten kommt zu dem Ergebnis, dass Steuersätze ab 8,82 der Kasse (= 10,5 auf den Umsatz) eine erdrosselnde Wirkung haben.

Bisher ist bei Prozessen gegen eine zu hohe Vergnügungssteuer in Urteilen immer die Erdrosselung verneint worden, weil man die Höhe der Erdrosselung auf breiter Ebene noch nicht nachgewiesen habe.

Die vom Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG durchgeführte Studie zur Belastungsgrenze der Vergnügungssteuer, an der fast 40 % der auf dem deutschen Markt vertretenen Spielstättenkonzessionen mit deutlich mehr als 55.000 aufgestellten Geräten teilgenommen haben, ist die erste repräsentative und umfassende Studie dieser Art mit belastbarem und nachvollziehbarem Zahlenmaterial.

Alle Daten der Erhebung, die vor ihrer Abgabe von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als richtig bestätigt wurden, kommen zu dem klaren Ergebnis, dass Vergnügungssteuersätze, welche die Kasse inklusive MwSt. in Höhe von 8,82 bzw. 10,5 auf die Kasse abzüglich MwSt. überschreiten, auf die Gesamtbranche bezogen, erdrosselnd im Wirtschafts- und Rechtssinne sind.

„Damit können Kommunen nun nicht mehr argumentieren, dass zweistellige Vergnügungssteuersätze zulässig und verkraftbar sind“, führt der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann, aus.

Eine ebenso wichtige Erkenntnis aus der Studie ist, dass es zudem wirtschaftlich regionale Besonderheiten gibt, welche aufgrund der durchschnittlichen bundesweiten Erhebung noch umfassend analysiert werden. Man kann aber davon ausgehen, dass die ermittelten durchschnittlichen Höchstbeträge in wirtschaftlich starken Ballungsräumen und ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen differieren können. So zeigen erste Analysen, dass in wirtschaftlich starken Regionen eventuell eine höhere Belastungsgrenze zulässig wäre, hingegen in strukturschwachen Gebieten nur eine niedrigere Belastung tragbar ist.

Um diese Ergebnisse noch weiter zu untermauern und die regionalen Unterschiede noch weiter belegen zu können, soll daher auch für das Geschäftsjahr 2010 eine entsprechende Untersuchung mit noch höherer Beteiligung durchgeführt werden.

Das aktuelle Ergebnis sollte aber den kommunalen Verbänden und insbesondere den Kommunen, die die Vergnügungssteuer über 10 % hinaus weiter erhöhen wollen, eine Vorwarnung sein.

Man kann außerdem allen Unternehmen, die eine höhere Vergnügungssteuer als in der Studie ermittelt abführen müssen, nur empfehlen, ihre Steuerbescheide nicht rechtskräftig werden zu lassen. Denn es werden – wo notwendig – nun gezielt Musterprozesse geführt. „Damit hoffen wir, in der Zukunft das Schreckgespenst hohe Vergnügungssteuer endlich erledigen zu können“, so Paul Gauselmann ab-schließend.

Quelle: „Erhebung zur Belastbarkeit der Automatenaufstellunternehmer mit Vergnügungssteuer“, KPMG 2011 im Auftrag der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH