Wolfgang Kubicki: Spielhallengesetz ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Spielsucht

Zu Top 9 (Gesetzentwurf zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

„Schleswig-Holstein setzt mit dem Entwurf zum Spielhallengesetz nach den umfangreichen Regelungen im Glücksspielrecht ein weiteres Zeichen für die Bekämpfung der Glücksspielsucht.“ Die FDP-Fraktion habe die Entwicklung der Spielhallen, insbesondere die Eröffnung von Spielhallen in regionaler Häufung und sogenannter Mehrfachkomplexe, mit Sorge beobachtet. Diese Entwicklung sei unter dem Aspekt der mit dem Automatenspiel einhergehenden Suchtgefährdung höchst problematisch, erklärt Kubicki.

„Eine solche Entwicklung, die Begleitkriminalität und sämtliche sonstigen sozialen Begleiterscheinungen, wie zum Beispiel Probleme in und mit der Familie, erfordern staatliches Handeln. Daher müssen wir den Kommunen unstreitig einen Handlungsrahmen zur Verfügung stellen, damit sie den ausufernden Betrieb von Spielhallen in geordnete Bahnen lenken können.“ Prämisse sollte dabei sein: „So viel Regulierung wie nötig, aber auch so wenig Regulierung wie möglich.“ Die FDP-Fraktion beabsichtige nicht, dieses Freizeitangebot im wahrsten Sinne des Wortes „zu Tode“ zu regulieren.

„Um den Gefahren der Glücksspielsucht zu begegnen, werden folgerichtig im Gesetzesentwurf die Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gefordert. Die Vermeidung zusätzlicher Anreize durch die äußere Gestaltung einer Spielhalle, das Verbot von Speisen und klare Regeln für Öffnungszeiten werden für die notwendige Begrenzung des Spielangebotes in den Spielhallen sorgen.“ Die Einhaltung der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit und des Eigentums müsse dabei aber beachtet werden, so Kubicki. Der Gesetzesentwurf werde in den kommenden Wochen in Anhörungen thematisiert werden, um einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Eingriffen in die Grundrechte und dem erklärten Ziel der Suchtprävention zu erreichen.