Glücksspielabgabe läuft ins Leere – Schwarz-Gelb hat sich voll verzockt

Zum Glücksspielstaatsvertrag erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag planen die Bundesländer auch eine Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Zukünftig sollen alle Anbieter von Sportwetten − inländische wie ausländische – steuerpflichtig werden. Bisher waren nur Anbieter mit Sitz im Inland steuerpflichtig. Diese Gesetzeslage hatten CDU und FDP nutzen wollen, um – am Länderfinanzausgleich vorbei – Einnahmen in die Landeskasse zu spülen. Inländische Anbieter sollten Lotteriesteuer, ausländische Anbieter sollten die neue Glücksspielabgabe zahlen. Die Glücksspielabgabe ist nicht Teil des Länderfinanzausgleichs.

Logisch, dass sich die anderen Bundesländer eine solche Trickserei nicht bieten lassen. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Schleswig-Holstein profitiert erheblich vom Länderfinanzausgleich. Hat es an einer Stelle mehr Einnahmen als die anderen Länder, muss es bereit sein, abzugeben.

Sollte das Rennwett- und Lotteriegesetz wie geplant geändert werden, bricht die neue Glücksspielabgabe in sich zusammen, bevor sie rechtskräftig wird. Das vollmundige Versprechen der Kollegen Arp und Kubicki, dass die Glücksspielabgabe Millionen in die Landeskasse spült, zerplatzt wie eine Seifenblase. Nicht das Land, sondern die Glücksspielanbieter sind in erster Linie Profiteure des neuen Gesetzes.

CDU und FDP müssen sich endlich für eine gemeinsame Lösung aller Bundesländer einsetzen. Dazu gehört die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen.

Schwarz-Gelb muss zügig und unmissverständlich das klare Signal aussenden, dass Schleswig-Holstein dem Staatsvertrag zustimmt, sobald es eine von der Europäischen Kommission notifizierte Fassung gibt.

Auszug aus dem Protokoll des Niedersächsischen Landtages vom 13.10.2011.
Siehe Punkt 2, erster Spiegelstrich: „Bezüglich der Höhe der Konzessionsabgabe für künftige Sport- und Pferdewetten wird eine Absenkung des derzeit vorgesehenen Prozentsatzes vom Spieleinsatz geprüft. Entsprechend soll eine Änderung des im Rennwett- und Lotteriegesetzes geregelten Steuersatzes für Sport- und Pferdewetten sowohl für inländische als auch ausländische Anbieter angestrebt werden.“