Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten

Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung

London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.

Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.

„Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen“, konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).

„Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben“, kommentierte Hawkswood.

Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.

Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.

„Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist “, stellte Hawkswood fest.