„Wir wollen lieber arbeiten, anstatt zu prozessieren“

Berlin, 14. Oktober 2011. In der Sache digibet wetten.de AG gegen das Land Sachsen-Anhalt (8 C 17.10), die gestern vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden sollte, hat der Sportwettenvermittler unter Zustimmung der Gegenseite seine Klage zurückgezogen.

Bereits 2005 hatte sich die digibet wetten.de AG unter anderem auch in Sachsen-Anhalt darum bemüht, Sportwetten vermitteln zu dürfen. Aufgrund einer Untersagungsverfügung der dortigen Behörden wurde ihr das seinerzeit verboten. Gegen diese damalige Verfügung hatte die digibet wetten.de AG ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Halle erwirkt, mit dem die Untersagungsverfügung aufgehoben wurde. Um jedoch sämtliche Vorgaben der Behörden zu erfüllen, hatte die digibet wetten.de AG zusätzlich einen Erlaubnisantrag beim Innenministerium gestellt. Dieser wurde unter Hinweis auf das gesetzlich verankerte staatliche Sportwettenmonopol zurückgewiesen. „Gegen diese Zurückweisung haben wir uns durch die Instanzen geklagt“, erläutert Jörg M. Barkholz, Vorstand der digibet wetten.de AG.

„Seit 2005 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen mehrfach verändert, angefangen von der Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006 über den GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag) und die hierzu ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2010 bis hin zu den Entscheidungen des BVerwG vom 24.11.2010. Damit steht bereits fest, dass das im GlüStV verankerte Sportwettenmonopol des Staates nicht rechtmäßig ist. Des Weiteren zeichnet sich eine geordnete Öffnung des Glücksspielmarktes durch den Vorstoß von Schleswig-Holstein und anderer Bundesländer ab. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, die Klage zurückzunehmen. Eine Weiterführung des Verfahrens war aus unserer und aus Sicht der Verbände der privaten Glücksspielanbieter nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll. Das Verfahren hätte nur zu einer weiteren Einschätzung zu einer bereits überholtenRechtslage geführt, die unmittelbaren Folgen einer Entscheidung wären ohnehin nur für das Land Sachsen-Anhalt von Gültigkeit. Unsere Rechtsauffassung, die wir seit 2005 konsequent durch alle Instanzen hinweg vertreten haben, sehen wir bereits durch die zwischenzeitlichen höchstrichterlichen Entscheidungen und die politische Entwicklung bestätigt“, führt Barkholz aus.

„Wir möchten der Politik deutlich machen, dass es der Branche nicht ums Prozessieren geht, sondern darum, nun in der Sache vernünftige Rahmenbedingungen für den Glücksspielmarkt in der gesamten Republik zu erarbeiten. Unser Unternehmen wird sich darauf konzentrieren, eine bundesweit gültige Erlaubnis zu erhalten. Als ersten Schritt werden wir eine Konzession in Schleswig-Holstein beantragen und gegebenenfalls auch unseren Standort dorthin verlagern. Bei alledem hoffen wir, dass doch noch ein bundeseinheitlicher Glücksspielstaatsvertrag zustande kommt, der uns endlich arbeiten lässt“, so Barkholz abschließend.