Lotto informiert: Sofortrente der GlücksSpirale geht in den Raum Hagen

Jackpot bei Lotto 6aus49 steigt auf 10 Mio. Euro

Münster, den 10. Oktober 2011 – Die Samstagsziehung vom 08. Oktober hat einem Spielteilnehmer aus dem Raum Hagen besonderes Glück beschert: Bei der Lotterie GlücksSpirale hat der glückliche Gewinner die Sofortrente in Höhe von mindestens 7.500 Euro monatlich gewonnen.

Die exakte Höhe der persönlichen Sofortrente richtet sich nach dem Alter zur Zeit des Gewinns. Der Gewinn entspricht einem Kapitalstock von 2,1 Millionen Euro. Die Glücksrente wird lebenslang gezahlt. Je älter der Gewinner zum Zeitpunkt seines Gewinns ist, je höher die monatliche Rente. Der Differenzbetrag zwischen bereits ausgezahlten Renten und der hinterlegten Gewinnsumme von 2,1 Millionen Euro kann sogar vererbt werden. Der Gewinner aus Hagen hatte mit einem eigenständigen Spielschein der Lotterie GlücksSpirale an den Ziehungen vom 01. und 08. Oktober 2011 teilgenommen. Alternativ kann man seit Juni 2010 die GlücksSpirale in Nordrhein-Westfalen auch über den Lottoschein spielen.

Jackpot bei Lotto 6aus49 bei 10 Mio. Euro

Während es bei der Lotterie GlücksSpirale einen Hauptgewinner aus NRW gab, wartet der Jackpot bei Lotto 6aus49 weiterhin darauf, dass er geknackt wird. Zur nächsten Ziehung am kommenden Mittwoch, den 12. Oktober steigt der Jackpot auf rund 10 Mio. Euro.

Hintergrundinformationen zur GlücksSpirale

Die GlücksSpirale wurde 1970 als Gemeinschaftswerk des Nationalen Olympischen Komitees, des Deutschen Lotto- und Totoblocks und des Fernsehens zur Finanzierung der Olympischen Spiele in Deutschland gegründet.

Das damalige Grundprinzip der Lotterie hieß „Glück für Spieler und soziale Einrichtungen“. Dieser Grundgedanke wurde bis heute konsequent beibehalten. Inzwischen profitieren durch einen Zweckertrag von 27 Prozent des Spieleinsatzes – im Jahr 2010 waren es bundesweit gut 68 Millionen Euro – bundesweit zahlreiche gemeinnützige Fördergeldempfänger: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) erhalten von den Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer jeweils 25 Prozent dieser Summe. Die Verwendung des restlichen Viertels liegt in der Entscheidungsfreiheit jedes Bundeslandes. In NRW wird dieser Anteil auch auf die 3 genannten Organisationen verteilt.

Die Höhe der Gewinnsumme wird durch die 1-stelligen bis 7-stelligen Gewinnzahlen bestimmt. Gewonnen hat ein Losbesitzer, wenn die Endziffern seines Loses mit mindestens einer der gezogenen Zahlen übereinstimmen.