Schleswig-Holstein macht sein Glück

– Landtag beschließt in 3. Lesung eigenes Glücksspielgesetz
– Lottoverband begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich

Hamburg, 14.09.2011 – Der Kieler Landtag hat heute in 3. Lesung ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) verabschiedet. Der Deutsche Lottoverband (DLV) begrüßt diese Entscheidung. „Durch dieses Gesetz ist es den unabhängigen Lotterievermittlern künftig endlich wieder möglich, vollumfänglich tätig zu werden“, so DLV-Präsident Norman Faber. Die Regelungen für unabhängige Vermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien und ein hohes Maß an Jugend- und Spielerschutz sicher. Sie stärken damit zugleich die staatlichen Lotterien und ihre gemeinnützigen Zwecke.

Das neue Gesetz beseitigt die europarechtswidrigen Beschränkungen des Vertriebs der nachweislich harmlosen Lotterien, insbesondere das Internetverbot, sowie Werbebeschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) harmlosen Lotterien auferlegt hatte.

Zentrale Änderung ist eine Neuausrichtung der gesetzlichen Ziele des Glücksspielrechts, nachdem der GlüStV vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Das zentrale Gesetzesziel des bisherigen GlüStV – die Suchtbekämpfung – war nicht aufrichtig und stand im Widerspruch zum wirklichen Interesse des Staates an den Glücksspieleinnahmen. Das neue Glückspielgesetz in Schleswig-Holstein beendet dieses gescheiterte Konzept. Es verfolgt stattdessen das Ziel, Glücksspiele und ihren Vertrieb in geordnete Bahnen zu lenken und zu überwachen. Differenzierte Regulierungen berücksichtigen die unterschiedlichen Gefahren der verschiedenen Glücksspielbereiche. Mit einem strengen Genehmigungsverfahren kann erstmalig ein geordnetes privates Sportwettangebot etabliert und kontrolliert werden. Zugleich wird bei den großen Lotterien (Lotto, Glücksspirale, Klassenlotterien) das Veranstaltungsmonopol neu begründet. Den so kontrollierten Lotterien wird ein freiheitlicher Vertrieb durch private Annahmestellen und Vermittler zur Seite gestellt. „Das Gesetz räumt endlich mit der Fiktion einer ‚Lottosucht’ auf“, so Faber. „Entgegen allen anderen Behauptungen wird durch die Neuausrichtung das Lotterieveranstaltungsmonopol besser gesichert als bisher.“

In einigen Bundesländern wird inzwischen das schleswig-holsteinische Gesetz als Vorlage für einen bundesweit gültigen, gerichtsfesten Staatsvertrag diskutiert. Sollten die 15 anderen Länder keinen entsprechenden Konsens mit dem nördlichsten Bundesland finden, drohen ihnen eine Fortsetzung des bestehenden Rechtschaos und erneute Schelte aus Brüssel.