Bayerische SPD betreibt Politik mit fehlerhaften Forderungen und falschen Zahlen

Soweit die Bayer. Landtags-SPD, allen voran deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender Volkmar Halbleib, in einer Pressemitteilung vom 05. Juli „Korrekturen“ und „Instrumente“ für Kommunen zum Vorgehen gegen die Zunahme von Spielhallen in Bayern fordert, wird übersehen, dass den Kommunen mit der Baunutzungsverordnung bereits seit über 20 Jahren die baurechtlichen Mittel zur Steuerung und Verhinderung der Ansiedlung von Spielhallen zur Verfügung stehen. Bestes Beispiel hierfür ist die Stadt Kempten im Allgäu, die mit einer entsprechenden Bauleitplanung Spielhallen bis heute nicht zulässt. Dasselbe gilt für die Stadt Wasserburg am Inn.

Selbst das Bayerische Innenministerium hat mit einem Rundschreiben vom 29.09.2010 den Kommunen und Bezirksregierungen diese Möglichkeiten vorgehalten und ausführlich aufgezeigt.

Die detaillierten baurechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer unkontrollierten Ansiedlung von Spielhallen werden von den Kommunen in sehr unterschiedlicher Weise – oft leider gar nicht – wahrgenommen. Dies kann und darf jedoch nicht der Branche der gewerblichen Geld-Gewinnspielanbieter angelastet werden.

Zudem versucht die SPD, ihre Forderungen mit falschen Zahlen zu untermauern.

Weder in Bayern noch in ganz Deutschland gibt es 14.000 Spielhallen.

Tatsächlich gibt es ca. 800 Spielhallen in Bayern.

Dabei hat sich die Zahl der aufgestellten Geld-Gewinnspielgeräte in den letzten Jahren nicht erhöht. Zum Jahresbeginn 2006 trat die Änderung der Spielverordnung in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wurden die sogenannten Fun-Games verboten. Von den Automatenaufstellunternehmern wurden in der Folge Fun-Games durch zugelassene Geld-Gewinnspielgeräte ersetzt. Damit wurde nicht nur eine rechtliche Grauzone beseitigt, es wurde vielmehr das illegale Spiel erheblich eingedämmt.

Insgesamt waren im Jahr 1996 bundesweit ca. 230.000 Geldspielgeräte aufgestellt, im Jahr 2010 ca. 225.000 (Quelle: Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten, ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München; VDAI).

Das gewerbliche Geld-Gewinnspiel ist der am strengsten regulierte Wirtschaftsbereich im deutschen „Glücksspiel“-Markt. Die Forderungen nach weitergehenden Beschränkungen und strengeren Regeln dienen nur dazu, die staatlichen Spielbanken zu erhalten und zu fördern. Drastische Einschränkungen eines legalen Gewerbes werden im Ergebnis zu einem Abwandern der Spielgäste hin zu Internet-Angebote und damit in Bereiche ohne jegliche Kontrolle führen, und damit de facto in die Illegalität.

Andy MeindlRA Christian Szegedi
(1. Vorsitzender)(Justiziar)