Staatliches Glücksspielmonopol aufrechterhalten?

Am 15.10.2010 hatten der Abgeordneten Markus Rinderspacher, weitere Abgeordnete sowie die Fraktion (SPD) einen Antrag im Bayerischen Landtag eingebracht, dass das staatliche Glücksspielmonopol aufrechterhalten werden soll.

„Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, in den anstehenden Verhandlungen der Länder zur Neufassung des Glückspielstaatsvertrags darauf zu dringen, dass

─ das staatliche Glücksspielmonopol aufrechterhalten bleibt,
─ dabei die gebotene wirksame Suchtprävention im Glücksspielbereich sichergestellt wird,
─ die Regelungen für eine konsequente Umsetzung des Glückspielmono-pols EU-rechtskomform gefasst werden,
─ die Einnahmen aus Glücksspielen und Sportwetten auch in Zukunft in gemeinnützige Zwecke wie die Förderung des Sports, der Kultur und des Umweltschutzes fließen.“

Zur Begründung wurden die Verbesserung des Schutzes vor Spielsucht sowie die bei der Öffnung des Marktes unweigerlich eintretenden „weitaus geringeren staatlichen Einnahmen“ angeführt.

Der Beschlussempfehlung und dem Bericht vom 03.02.2011 des Bayerischen Landtages ist zu entnehmen, dass sowohl der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als auch die weiteren Ausschüsse (Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie) eine Ablehnung des Antrags empfohlen haben (Drs. 16/7207).