Geldspielgeräte sind Teil der Gastro-Kultur

Automatenwirtschaft zur Bundesdrogenbeauftragten

Gewerblich betriebene Geldspielgeräte gehören seit eh und je zu den Unterhaltungsangeboten in der Gastronomie. Das Spiel, auch an Automaten, ist jedoch nur ein Aspekt des Aufenthalts in Gaststätten. In vielen Fällen kennen sich die Gäste untereinander. Insofern gibt es in Gaststätten eine intensive soziale Kontrolle. Auch leistet das Geldgewinnspiel in Gaststätten einen wichtigen Beitrag zur Kanalisierung des Spieltriebs im legalen Bereich. Ein unzureichendes legales Angebot verleiht dem illegalen Spiel Auftrieb. Dies belegt die Situation bei Sportwetten. Dort läuft ca. 95 Prozent des Geschäfts unkontrolliert über das Internet. Der deutsche Fiskus geht leer aus und Spielerschutz findet nicht statt.

Geldspielgeräte leisten einen erheblichen Kostendeckungsbeitrag für den Gastwirt. Zwischen den Jahren 2000 und 2008 hat die Anzahl der Geldspielgeräte in Gaststätten um knapp 40 Prozent abgenommen. Ab 2008 stagniert die Zahl unverändert bei knapp 70.000 Geldspielgeräten in Gaststätten. Der Rückgang in der vergangenen Dekade hängt mit der Verringerung der Zahl von Gaststätten, mit veränderten architektonischen Innen-Gestaltungen, mit den Nichtraucherschutz-
gesetzgebungen der Länder und mit der Konkurrenz für das gewerbliche Geldgewinnspiel, z. B. durch Spielangebote im Internet und auch Sportwetten, zusammen.

Dem Jugendschutz in Gaststätten wird bei der Aufstellung von zwei Geld-Gewinn-Spiel-Geräten durch ständige Kontrolle des Wirtes Rechnung getragen. Wenn drei Geld-Gewinn-Spiel-Geräte aufgestellt sind, gibt es zusätzliche, technische Kontrollmaßnahmen.

Es ist im Interesse der Unterhaltungsautomatenwirtschaft, durch freiwillige Maßnahmen den Jugendschutz nachhaltig zu fördern. Darüber hinaus setzt sich die Automatenwirtschaft für Sachkundenachweise und für effektive Kontrollen vor Ort ein. Diesbezüglich sind die Ordnungs- und Gewerbeämter der Kommunen gefordert. Wenn Verstöße festgestellt werden, müssen diese sanktioniert werden.